Gestern ist die zweitägige Frühjahrskonferenz der Justizminister der Länder in Hamburg zu Ende gegangen. Zur Debatte stand unter anderem einer gemeinsame datenschutzrechtliche Positionierung der Ressortchefs gegenüber Googles neuem Dienst „Street View“, dessen Start in Deutschland gegen Jahresende erwartet wird. Im Ergebnis forderten alle 16 Justizminister einhellig schärfere datenschutzrechtliche Regelungen und konkrete Auflagen für Angebote wie „Street View“.
Die Konferenz unterstützt damit im Ergebnis die Bundesratsinitiave einiger Länder, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu ändern und um konkrete Regelungen zu erweitern. Es geht dabei vor allem um Möglichkeiten der Betroffenen zur Anonymisierung von Personen und Autokennzeichen sowie um Rechte von Mietern und Hauseigentümern, der Darstellung ihres Hauses oder ihrer Wohnung bei „Street View“ und Co. wiedersprechen zu können. Verstöße gegen die geplanten Vorschriften sollen mit Bußgeldern geahndet werden können.
Die von Google im Dialog mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner angebotene Selbstverpflichtung zur Einhaltung entsprechender Standards würde insgesamt nicht ausreichen, so dass gesetzliche Regelungen weiterhin notwendig blieben, so die Minister.
Ein solch parteiübergreifender Konsens lässt vermuten, dass es tatsächlich ernst werden könnte um eine „Lex Street View“ und damit möglicherweise eine erneute Änderung des BDSG noch in diesem Jahr bevorsteht. Einzig positiv erscheint an dieser womöglich vierten Änderung des BDSG innerhalb weniger Monate, dass sowohl für die Betreiber von Diensten wie „Google Street View“ als auch für die betroffenen Bürger Rechtssicherheit geschaffen wird.