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Jurafunk: Recht geht auch sympathisch

Krasemann und Dirks auf der CeBIT 2012. Foto: Jonathan W. Linton. Alle Rechte vorbehalten.

Darf die Polizei die Reeperbahn videoüberwachen? Ist Lucky Luke als Profilbild bei Facebook erlaubt? Und müssen wir die GEZ nun reinlassen? Eine Portion Recht in einem 30-Minuten-Podcast – prägnant, verständlich und auch noch unterhaltsam. Genau das haben sich die beiden Kieler Anwälte Stephan Dirks und Henry Krasemann auf die Fahnen geschrieben. Alle zwei Wochen diskutieren sie aktuelle Rechtsfragen, meist anhand von drei Urteilen. Der Jurafunk erreicht mehrere tausend Hörer. Was hat es mit damit auf sich? Telemedicus hat bei den Machern nachgefragt.
Herr Dirks, Herr Krasemann, warum hat der Podcastwelt ein Format wie der Jurafunk gefehlt?
Krasemann: Die ständig wachsende Hörerschaft zeigt es: Das Format stößt auf Interesse. Aber einige Rückmeldungen bestätigen uns, dass die Kombination Jura und Spaß doch recht ungewöhnlich ist und in dieser Form wohl tatsächlich noch nicht existierte.

Wie bringt man ein juristisches Problem innerhalb weniger Minuten peppig auf den Punkt?
Krasemann (schmunzelt): Wenn wir das jetzt verraten, dann machen es wahrscheinlich andere nach…

Dirks: Wir haben kein Patentrezept. Das Prinzip des Jurafunks ist, dass jeder seine Fälle heraussucht und mitbringt. Da gibt es einen, der ein bisschen mehr in dem jeweiligen Fall steckt, und den anderen, der weniger dazu gelesen hat. Das bedingt es natürlich, dass man es sich gegenseitig erklären muss. Und das ist nicht unbedingt ein Bug, sondern ein Feature: Dadurch wird man ja gezwungen, Dinge so darzustellen, dass sie andere verstehen können. Wir bemühen uns um einfache Sprache.

Krasemann: Wir nehmen das Ganze nicht so bierernst, wie das manchmal bei Juristen vielleicht so üblich ist; und daraus ergibt es sich von selbst: Wenn man ein bisschen lockerer spricht, kann man es dem Hörer gut beibringen.

Für wen ist der Jurafunk gedacht – für Profis oder Nichtjuristen?
Krasemann: Wir haben beides im Blick. Es gibt zwar durchaus ein paar Anspielungen, die man nur verstehen kann, wenn man Jurist ist oder im Studium steckt. So scheuen wir uns nicht davor, auch mal ein Gesetz zu nennen. Wir versuchen andererseits schon, eine Sprache zu finden, mit der man den interessierten Laien einfängt – ohne komplett auf Fachbegriffe zu verzichten, wie es etwa bei juristischen Beratungssendungen der Fall ist. Da wollen wir schon tiefergehend sein.

Dirks: Genau, wir zielen auf den Grenzbereich. Wir haben sicherlich Studenten in unser Zielfernrohr mit aufgenommen. Andererseits erheben wir nicht den Anspruch, wissenschaftlichen Methoden der Erörterung gerecht zu werden.

Das Spektrum an Themen ist sehr breit. Gibt es auch Dinge, die nicht nicht in Frage kommen?
Dirks: Wir machen den Jurafunk ja auch unter dem Unterhaltungsaspekt. Da verbieten sich ein paar Themen – etwa der Lynchmob-Fall in Emden vor ein paar Wochen. So etwas ist für unser Format einfach nicht geeignet.

Krasemann: Da gehören auch Bereiche dazu, in denen wir an unsere fachlichen Grenzen stoßen – Steuerrecht zum Beispiel.

Schachtelsätze, komplizierte Formulierungen, haufenweise Füllwörter: Für einige Juristen gehört es anscheinend zum guten Ton, kompliziert zu klingen. Warum ist das so?
Dirks: Einen einfachen Gedanken sehr verschwurbelt auszudrücken, verschleiert oftmals die Banalität. Ich denke, da ist der ein oder andere juristische Fachautor nicht ganz frei von Eitelkeit.

Hat Ihnen der Jurafunk geholfen, auch im Berufsalltag besser verstanden zu werden?
Dirks: Eher andersherum: Wir schöpfen aus dem Alltag für den Jurafunk. Da muss man sich ja bemühen, einen komplexen Fall verständlich zu erklären – gerade, wenn man nicht mit Experten, sondern mit Rechtssuchenden spricht.

Krasemann: Es ist ja auch das Ziel eines Jurastudiums, etwas auf den Punkt bringen zu können. Daneben gilt learning by doing.

Meist spielt sich eines der besprochenen Urteile im Onlinebereich ab. Als Datenschutz- und Urheberrechtler sind Sie ja auch selbst vom Fach. Sind unsere Gesetze fit fürs Netz?
Krasemann: Jein. Ich komme ja aus der Datenschutzecke. Stichwort Web 2.0: Da haben wir mit Problemen zu kämpfen, die das Recht noch nicht so richtig einfängt, insbesondere im Telemedienrecht. Etwa für den Fall, dass Nutzer externe Inhalte einbinden. Da würde ich mir schon mehr Klarheit im Gesetz wünschen.

Dirks: Wir haben ein weltumspannendes Netz, aber keine weltumspannende Rechtsordnung. Daraus ergeben sich Friktionen; es passt an verschiedenen Stellen nicht. Das Recht muss hier natürlich weiterentwickelt werden. Auf der anderen Seite lässt sich ein Großteil der Sachverhalte im Netz vom geltenden Recht ganz gut abbilden.

Wo sehen Sie Reformbedarf?
Dirks: Im Urheberrecht sind an gewissen Stellen Anpassungen notwendig – ich denke da an die Störerhaftung. Das Netz hat aber die Interessenlagen von Nutzern, Verwertern und Künstlern nicht im Grundsatz umgekrempelt, denke ich. Im Bereich Datenschutz und Social Media gibt sicherlich Reformbedarf. Man wird es aber nicht schaffen, alles unter einen Hut zu bekommen. Ein Netz, tausend Rechtsordnungen.

Krasemann: Und tausend unterschiedliche Interessen: Der eine, der eine kleine Website hat und ein paar Inhalte einbindet bis hin zu demjenigen, der wirklich Geld damit verdienen will. Wann zum Beispiel ist etwas „kommerziell“? Da den richtigen Ton im Gesetz zu finden, ist schwierig. Und dass sich jeder gerecht behandelt fühlt, wird wohl nicht zu erreichen sein.

Da stellt sich die Frage, was die Politik im Onlinebereich vorhat – nehmen wir das Leistungsschutzrecht für Presseverleger als Beispiel. Nutzen Blogger die Verlagssnippets gewerblich, wenn ihre Seite Banner zur Refinanzierung schaltet? Da ist Rechtsunsicherheit doch vorprogrammiert.
Dirks: Gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage spricht vor allem, dass es nicht in die Systematik der Leistungsschutzrechte passt. Presseverlage sollten nicht der Gruppe angehören, die man hier privilegiert. Die Kritik an unbestimmten Rechtsbegriffen – wie zum Beispiel „gewerbliche Nutzung“ – ist andererseits nicht ganz stichhaltig: Wir müssen im Gesetz eine Unschärfe notgedrungen in Kauf nehmen, die die Rechtsprechung dann klärt. Wir können auch im Online-Bereich nicht jeden Einzelfall regeln.

Warum haben Sie die Fanseite des Jurafunks auf Facebook deaktiviert?
Krasemann: Ich arbeite beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Da sind wir zum Ergebnis gekommen, dass solche Fanpages nicht rechtskonform betreibbar sind. Wir haben uns dann beim Jurafunk auch dazu entscheiden, die Seite vom Netz zu nehmen.

Dirks: Zu den Fanpages vertrete ich eine andere Ansicht. Das hatte aber keinen Einfluss darauf, dass wir die Seite deaktiviert haben. Wir müssen an der ein oder anderen Stelle jeweils auf unsere beruflichen Sphären Rücksicht nehmen.

Krasemann: Wir hatten auch schon im Jurafunk unterschiedliche Meinungen. Die von Kollege Dirks schneide ich dann immer raus.

Was können wir in Zukunft vom Jurafunk erwarten?
Krasemann (lacht): Die Zeit vor der Tagesschau wurde uns für Jurafunk live angeboten. Ein Late-Night-Angebot haben wir auch.

Dirks: Im Ernst, uns macht es großen Spaß, den Jurafunk live vor Publikum zu machen. Das haben wir im letzten halben Jahr auch vorangetrieben. Wir überlegen uns auch, eine Call-in-Variante zu machen.

Krasemann: Wenn dann auch jemand anruft.

Vielen Dank für das Gespräch.

In der aktuellen Folge (Nr. 78) fühlen Dirks und Krasemann dem Fotorecht auf den Zahn.

Zu Jurafunk.de
„Abgemahnt und abgezockt?“ – Jurafunk live auf der CeBIT 2012.

, Telemedicus v. 16.04.2012, https://tlmd.in/a/2241

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