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Jugendmedienschutz: „Niedrig und Kuhnt“ beanstandet

Die für Sat. 1 zuständige Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) hat eine Folge der Sendung „Niedrig und Kuhnt“ beanstandet, so ein Bericht der Netzeitung. In der Einleitung zu einer im vergangenen Juni ausgestrahlten Folge der Polizeiserie sei die rituelle Ermordung einer Frau durch mehrere vermummte Gestalten angedeutet worden. Da die pseudodokumentarische (sog. „scripted reality“) Kripo-Serie im Vorabendprogramm zu sehen war, hätte Sat. 1 jüngere Zuschauer bis zwölf Jahre berücksichtigen müssen. Wie in der Netzeitung weiter zu lesen ist, sei in der beanstandeten Szene mit dramaturgischen Mitteln eine „zusätzliche Unterstreichung der Drastik“ erfolgt. Aufgrund der „massiven Bedrohungssituation“ und der dramaturgischen Aufbereitung sei das Ängstigungspotential für jüngere Zuschauer als hoch einzuschätzen. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) habe die Sendung daher als Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages gewertet, mit der Folge, dass die beanstandete Folge künftig nur noch in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr ausgestrahlt werden darf. Weitere Sanktionen wurden jedoch nicht verhängt.

Zum Artikel in der Netzeitung.

Stefan Niggemeier zu den „scripted reality“-Formaten.

, Telemedicus v. 02.11.2007, https://tlmd.in/a/471

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