Ein Artikel in der „MediaPost“ beschäftigt sich mit dem neuen Online-TV-Service „Joost“ und mit der Wettbewerbssituation, die den Dienst erwartet, wenn er auf den Markt kommt. Die ist nicht ganz einfach: Im selben Geschäftsfeld tummeln sich schon die herkömmlichen Kabel- und Satellitenfernsehsender, Video-Streaming-Anbieter, Video-Communities und die großen IPTV-Dienste der Kabelnetzbetreiber.
Zu Recht sieht der Autor Wayne Friedman den Schlüssel zum Erfolg – oder zum Scheitern – von Joost darin, welche Inhalteanbieter mit dem Dienst kooperieren werden:
Perhaps the biggest factor will be whether the major media companies decide it’s in their interest to partner with Joost. To date, just one – YouTube-foe Viacom – has done so.
Viacom, which in March sued the Google-owned YouTube for more than $1 billion for copyright infringement, also recently agreed to allow Joost to stream programs including „The Real World,“ „Laguna Beach,“ „Beavis & Butthead,“ and „Flavor of Love,“ as well as movies from Paramount Pictures.
Der Artikel setzt eine recht lange Registrierungs-Prozedur voraus, ist aber sehr lesenswert.
Ein zweiter, ebenfalls englischer Artikel bei „ContentandCarrier“ setzt sich mit den juristischen Besonderheiten um Joost auseinander. „Goodbye TV – Hello Joost!“ titelt der Konzern – aber muss das heißen, dass auch die europäische Fernsehrichtlinie nicht für Joost gilt? Fraglich.
„Joost – an audiovidual media service provider?“ auf ContentandCarrier.