Der Sender Sat.1 hat eine Klage gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) angekündigt. Ursache für diesen Schritt ist ein Bußgeld, das wegen Missachtung jugendschutzrechtlicher Vorschriften bei der Ausstrahlung einer Folge des vorabendlichen Scripted- Reality-Formats „Niedrig und Kuhnt“ verhängt wurde. In der Eingangsszene wurde auf drastische Art und Weise die rituelle Ermordung einer jungen Frau durch mehrere vermummte Gestalten angedeutet.
Die zuständige Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) begründet ihre Entscheidung wie folgt:
Mit dramaturgischen Mitteln erfolgte eine zusätzliche Unterstreichung der Drastik. Es war davon auszugehen, dass die seltsame Szenerie irritierende Wirkung auf jüngere Zuschauer entfalten könnte. Die Hilflosigkeit und Angst der gefesselten Frau vor den Kapuzengestalten wurden unmittelbar spürbar. Aufgrund der massiven Bedrohungssituation und der dramaturgischen Aufbereitung war das Ängstigungspotential als hoch einzuschätzen.
Nach Auffassung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) verstieß die Sendung gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV): die beanstandete Szene sei geeignet, jüngere Zuschauer in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen. Die LMK hatte daraufhin sowohl gegen Sat.1 als auch gegen den zuständigen Redaktionsleiter Bußgelder in Höhe von 6.000 € bzw. 1.500 € verhängt.
Sat.1 wie auch der ebenfalls mit einem Bußgeld belegte Redaktionsleiter haben gegen die Verhängung der Bußgelder Einspruch erhoben. Der Grund für diesen Schritt liegt aber nicht in der rundfunkrechtlichen Beanstandung der Sendung, sondern in der Benachteiligung privater Fernsehveranstalter im Vergleich zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sat. 1 beklagt, dass der JMStV Bußgeldtatbestände für alle Anbieter außer dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorsehe. Hier handele es sich um eine grundsätzliche Ungleichbehandlung, die man nicht hinnehmen könne. Der Fall wird nun vor dem AG Ludwigshafen verhandelt werden.