„World of Warcraft“ (WoW) ist ein sog. Massive Multiplayer Online Game (MMOG): Bei einem solchen Computerspiel können sich viele tausend Spieler in einer virtuellen Welt treffen und dort gegeneinander spielen oder miteinander kommunizieren. Was aber, wenn die Nutzer dort gar nicht mehr selbst interagieren, sondern Roboter für sich spielen lassen? Zurzeit klagt das WoW-Unternehmen Blizzard gegen Donnelly, den Hersteller solcher „Cheatbots“. Im neuen J!Cast klärt Eva Schröder, inwiefern derartige Drittprogramme einen Eingriff in das Spiel darstellen und welche Ansprüche aus dem Urheberrecht und Wettbewerbsrecht geltend gemacht werden können. Gesprächspartner ist der wissenschaftliche Mitarbeiter an der jur. Fakultät in Hamburg und Telemedicus-Autor Hendrik Wieduwilt, der gerade am ITM zum Recht in virtuellen Welten promoviert.