„Jedes, in der Tat jedes Rechtsgebiet ist bei der Setzung von Hyperlinks betroffen: das Markenrecht, das Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild, auch wettbewerbsrechtliche Fragsetellung drängen sich auf.“
So antwortet Dr. Uwe Jürgens der J!Cast-Reporterin Jana Semrau auf die Frage, welche Rechtsbereiche bei der Verwendung von Links berührt werden. Und auch die Details der einzelnen Rechtsprobleme erläutert der Hamburger Anwalt der Kanzlei Lovells: Welche verschiedenen Links gibt es? Was versteht man unter Störerhaftung? Wie wird sich die Linkhaftung weiterentwickeln?