Telemedicus

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Jahresrückblick mit Peter Schaar

Für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar war 2008 ein ganz „außergewöhnliches Jahr“ für den Datenschutz. Im Deutschlandfunk äußert er sich ausführlich zu den zurückliegenden Skandalen um illegalen Datenhandel und die noch anstehenden Gesetzesänderungen. Dabei spricht er sich für ein modernisiertes Datenschutzrecht aus, „das viel einfacher ist, das besser und klarer strukturiert ist, das auch technologischen Entwicklungen und Risiken noch stärker Rechnung trägt als das Datenschutzrecht, das ja aus dem letzten Jahrhundert im wesentlichen stammt“. Weitere Themen sind die elektronische Gesundheitskarte sowie die Verankerung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz. Außerdem erläutert Peter Schaar seine verfassungsrechtlichen Zweifel an dem erst jüngst verabschiedeten neuen BKA-Gesetz:

Ich würde mal auf der Grundlage dessen, was das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe bisher entschieden hat, durchaus die Erwartung haben, dass von dort auch noch mal eine Eingrenzung bekommt. Aber es bleibt ja auch außerhalb des verfassungsrechtlichen Problems eine generelle Fragestellung: Muss der Gesetzgeber tatsächlich immer bis an die Grenze, vielleicht sogar darüber hinaus gehen dessen, was die Verfassung noch gerade so erlaubt. (…) Das heißt, die Frage der politischen Verantwortung kann man nicht nach Karlsruhe, nicht an das Bundesverfassungsgericht delegieren, sondern das ist eine Verantwortung von Regierung und Parlament. Und da denke ich, muss einfach mal ein Umdenken stattfinden dahingehend, dass man sagt: Manches, was vielleicht zulässig sein mag, machen wir eben auch nicht, weil uns das doch zu weit geht, was den Eingriff in die Privatsphäre anbelangt.

Zum Interview beim Deutschlandfunk.

, Telemedicus v. 29.12.2008, https://tlmd.in/a/1099

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