Ein Kommentar von Adrian Schneider.
Und schon ist es wieder fast vorbei, das Jahr. Eigentlich ein Jahr wie immer: der Gesetzgeber hat wieder eine ganze Menge Mist veranstaltet, das LG Hamburg auch, der Urlaub war viel zu kurz und überhaupt ist die Zeit wieder viel zu schnell vergangen.
Trotzdem ist im Jahr 2007 einiges passiert, was nicht jedes Jahr vorkommt und was auch Jauch und Kerner noch nicht in ihrem Jahresrückblick erwähnt haben.
Da war zum Beispiel das Telemediengesetz. Eigentlich sollte mit dem TMG alles anders werden. Aber viel verändert hat es nicht. Sogar die meisten Impressums nennen immer noch den guten alten „Verantwortlichen nach MDStV“. Klingt ja auch irgendwie schöner. Und mehr Rechtssicherheit? Auch damit ist so ziemlich alles beim Alten geblieben. Zumindest was die Frage der Haftung für Nutzerbeiträge angeht. Und Informationspflichten. Und Datenschutz. Und Jugendschutz. Zumindest müssen wir uns jetzt nicht mehr entscheiden, wer jetzt warum und in welchem Maße Medien- oder Teledienst ist. Jetzt gibt es nur noch Telemedien. Und journalistisch-redaktionelle Telemedien. Und Telemedien zu persönlichen Zwecken. Und Telekommunikationsdienste. Und Rundfunk. Wenn das kein Fortschritt ist?
Als Fortschritt wurde auch einst das Digital Rights Management bezeichnet. Nach vielem Hin und Her hat sich das Plattenlabel EMI jedoch entschieden, DRM wieder aufzugeben. Und auch Musicload, Microsoft, Warner und Universal fanden DRM auf einmal nicht mehr so toll. Und das offenbar zu recht, DRM-freie Musikstücke verkaufen sich auch ganz gut. Da war der Rückschritt der Fortschritt. Denn offenbar braucht man DRM doch nicht so dringend gegen die bösen Raubkopierer-Verbrecher.
„Verbrecher sind auch die von der GEZ“. Sagen zumindest manche Leute. Ich natürlich nicht, ich weiß nämlich, was ein Verbrecher ist. Und außerdem will ich nicht abgemahnt werden. Das tut die GEZ nämlich neuerdings, abmahnen. Das dürfen die zwar in der Form gar nicht, haben es aber trotzdem gemacht. Zum Beispiel wenn man „GEZ-Gebühr“ sagt. Ups, jetzt ist es passiert.
Naja, macht nix. Denn dafür werden Abmahnungen im Urheberrecht billiger. Wir kriegen nämlich schon wieder ein neues Urheberrecht. Den zweiten Korb. Ein Korb voller schöner Überraschungen. Aber keine Angst: Raubkopierer bleiben „Verbrecher“. Und die bösen Bibliotheken dürfen auch nicht wahllos rumdigitalisieren. Das mit den Abmahnungen sollte eigentlich ja auch mit im Korb liegen. Tut´s aber nicht. Außerdem werden Abmahnungen auch nicht immer billiger, sondern nur manchmal. Wenn es nur um Urheberrecht geht. Und wenn die Verletzung nicht im geschäftlichen Verkehr stattfand und wenn der Fall einfach liegt und die Rechtsverletzung unerheblich war. Normale Leute würden sagen: Wenn man eigentlich gar nicht abmahnen müsste. Aber erkläre das mal der Musikindustrie. Die wollte ja sogar die Privatkopie verbieten.
Verboten worden ist vieles im Jahr 2007. Unmoderierte Forenkommentare. Das Speichern von IP-Adressen. Und die „Hacker-Tools“. Die sind auch nur manchmal verboten. Dank des neuen „Hacker-Paragraphen“. Der verbietet nämlich das Herstellen und Vertreiben von „Hacker-Tools“. Aber nur, wenn man sich dabei böse Gedanken macht.
Böse Gedanken, könnte man meinen, haben sich auch die gemacht, die die Vorratsdatenspeicherung ersonnen haben. Könnte man meinen. Mache ich aber nicht. Denn möglich ist es ja, dass jemand in Deutschland mit Al Quaida telefoniert. Und dann nur deswegen geschnappt wird, weil die deutsche Polizei alles über ihre Schäfchen Bürger weiß. Deshalb sollen nun Telefonnummern, IP-Adressen und alles, was nicht bei drei auf den Bäumen ist, gespeichert werden. Findet jedenfalls die Mehrheit des Bundestages.
Aber lassen wir uns davon nicht die Laune vermiesen. Machen wir’s einfach wie immer und reden uns ein: Das nächste Jahr wird bestimmt besser. Mit mehr Freizeit, mehr Sonne, mehr Gehalt und viel mehr Vernunft in der Welt. Und seien wir ehrlich: So schlimm war’s doch auch wieder nicht, das Jahr 2007.