Das European Audiovisual Observatory hat seinen monatlichen IRIS-Newsletter für Mai veröffentlicht; darin berichtet die Stelle des Europarates über medienrechtliche Entwicklungen sowohl auf der Ebene der Europäischen Union als auch innerhalb der Mitgliedstaaten. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Rundfunkrecht und den Themen Video-On-Demand sowie IPTV. In der aktuellen Ausgabe wird zum Beispiel über den JMStV sowie das BGH-Urteil zum Möllemann-Video in Deutschland berichtet. Interessant sind aber vor allem die ca. 40 Berichte aus den anderen EU-Staaten.
So ist in Belgien ein Gesetz zur Aufsicht über Verwertungsgesellschaften in Kraft getreten, das für mehr Transparenz sorgen soll. In Bosnien-Herzegovina findet zur Zeit eine öffentliche Diskussion über die Kontrolle von Fernsehinhalten statt, nachdem ein Politik-Magazin eine Verwarnung erhalten hatte. In der Sendung wurde ein Youtube-Video gezeigt, das mit Material aus dem Film „Der Untergang“ Nazi-Vergleiche zu Politikern anstellte.
Auf Malta initiiert eine Rundfunk-Behörde gerade ein Konsultationsverfahren, in dem der Begriff „general interest objectives” als Auswahlkritierium für förderungswürdige Sender konkretisiert werden soll. In den Niederlanden hat der Gerechtshof Amsterdam Vertragsklauseln kassiert, die ein Verbot von Satellitenschüsseln auf Ferienhäusern vorsahen; dabei hat er insbesonder auf Art. 10 EMRK (Informationsfreiheit) Bezug genommen. Weitere Themen sind auch die Entwicklungen des DVB-T in Polen und Gesetzesinitiativen in Slovenien zur Verbesserung der Situation von freischaffenden Künstlern.