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Interview zum Lizenzwechsel bei Wikimedia

Seit Kurzem implementieren die Wikipedias weltweit neue Lizenzbestimmungen. Neben die bisher verwendete Lizenz, die GNU Free Documentation License (GFDL) tritt nun die Creative Commons BY-SA-3.0-Lizenz. Dem vorhergegangen war eine lange Abstimmung unter den Usern: Am Ende beteiligten sich 17 462 User. Davon stimmten immerhin 75,8 % für die Änderung, die anderen waren dagegen oder enthielten sich.

Ob der Wechsel sinnvoll ist oder nicht, und was das für die Autoren und Nutzer von Wikipedia bedeutet, haben wir Christoph Endell gefragt, einen der Autoren des Weblogs IP Notiz.

Christoph, was genau ist denn jetzt eigentlich passiert bei Wikipedia?

Um es kurz zu formulieren: Wikipedia hat sich eine zusätzliche Lizenz gegeben. Und zwar neben der ursprünglichen GNU Free Documentation License (GFDL) auch die Creative Commons BY-SA-Lizenz. Dadurch wird das Material von Wikipedia der Nutzung unter einer Creative-Commons-Lizenz zugänglich gemacht. Für den Nutzer wird sich vordergründig überhaupt nichts ändern. Mehr dazu bei Wikimedia.
Welchen Vorteil hat der Lizenzwechsel? Was bedeutet der Lizenzwechsel für die Wikipedia-Autoren?

Werkschaffende, die mit dieser Lizenz arbeiten, werden Zugriff auf einen gigantischen Pool erlangen. Die gesamte Information, die auf Wikipedia gespeichert ist, darf nun unter der entsprechenden Creative Commons-Lizenz verwertet werden. Insbesondere im Bereich der Informationskompilierung bzw. im pädagogischen und wissenschaftlichen Bereich sehe ich Anwendungsmöglichkeiten.
Umgekehrt – und hier liegt der Vorteil für Wikipedia – können die Autoren bei Wikipedia von nun an kompatibel lizenziertes Material dort veröffentlichen. Das ist natürlich ein enormer Vorteil, der die Qualität und den Umfang der Wikipedia-Artikel sicher deutlich steigern wird.

Wirkliche Nachteile kann ich für die Wikipedia-Autoren durch die Implementierung der neuen Lizenz nicht sehen. Die CC-Lizenz ist meiner Ansicht nach deutlich geeigneter als die GFDL, so dass es sich um eine Win-Win-Situation handeln dürfte. Einzig die Tatsache, dass diese Entscheidung durch eine Abstimmung gefällt wurde, also dass nicht jeder einzelne Autor selbst entscheiden durfte, könnte für einige Irritationen gesorgt haben. Da beide Lizenzen nun nebeneinander bestehen, sind die Autoren meiner Ansicht nach aber nicht schlechter gestellt.

Welche Rechte werden denn diesen Werkschaffenden damit gewährt? Kann man Wikipedia-Artikel zum Beispiel auch kommerziell nutzen?

Die Attribution-Sharealike-Lizenz verlangt Namensnennung des Autors, sowie Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Einerseits bedeutet das, dass hier ganz umfangreiche Rechte vergeben wurden, denn eine freiere Lizenz gibt es im Creative Commons-Katalog nicht (sieht man von der neuen CC Zero-Lizenz ab, die in Deutschland ohnehin etwas problematisch sein dürfte). Letztlich ist dem Werkschaffenden erlaubt, alles mit dem genutzten Werkmaterial zu machen, so lange er die Namensnennung beachtet sowie das neu geschaffene Werk ebenfalls mit dieser Lizenz versieht.
Das macht die Weitergabe unter gleichen Bedingungen natürlich besonders „offen.“ Denn durch diese Maßnahme wird sichergestellt, dass der Werkkatalog an offenen Werken stetig anwächst. Die meisten kommerziellen Verwerter dürften sich damit allerdings schwer tun, ihre Produkte unter der gleichen Lizenz weiter zu vermarkten, da sie für gewöhnlich die Kontrolle über ihr Produkt behalten wollen bzw. müssen.

Und wieso wurde genau diese CC-Lizenz gewählt?

Es war klar, dass für Wikimedia nur diese Lizenz akzeptabel wäre. Sie steht letztlich für die Grundwerte von offenen Projekten, wenn man so will. Auch die in Deutschland zuletzt veröffentlichten Bilder, z.B. vom Sächsischen Landesarchiv, das hat ja für Schlagzeilen gesorgt, sind unter dieser Lizenz veröffentlicht worden. Wikimedia hat da sehr eindeutige Vorstellungen.

Mit der Creative Commons-Lizenz stellt sich ein altes Problem neu: Das der Namensnennung. Dieses Recht ist in Deutschland unabhängig von der Lizenzbestimmung auch als Urheberpersönlichkeitsrecht geschützt. Wird die Lösung der Wikipedia diesem Recht gerecht?

Meiner eigenen Meinung nach wird keine der offenen Lizenzen den deutschen Anforderungen an das Urheberpersönlichkeitsrecht völlig gerecht. Kern des Problems ist schlicht, dass die Lizenzen auf US-amerikanischem Recht beruhen. Allerdings enthält die Creative Commons-Lizenz die Attribution-Regel, die wir ja im Deutschen als „Namensnennung“ bezeichnen. Das bedeutet, dass derjenige, der den Text etwa auf seiner Website benutzt, zwangsläufig auch den Autor nennen muss.

Wie wird das praktisch aussehen?

In der Praxis dürfte das natürlich nicht möglich sein, da zu viele Autoren an den Texten mitarbeiten, so dass sich die meisten mit einem Verweis auf Wikipedia begnügen werden, wo ja im „Bearbeiten“-Feld die Namen aufgeführt werden. Ob das nun wirklich dem Recht auf Namensnennung entspricht, ist natürlich auch ein reizvolles rechtliches Problem, das m.E. allerdings nicht auf der Lizenzproblematik beruht, sondern auf den technischen Gegebenheiten. Ich persönlich glaube allerdings, dass dem Recht auf Namensnennung hier unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit genüge getan wurde.

Wie problematisch ist das wirklich?

Ich glaube nicht, dass es zu Schwierigkeiten kommen wird. Bei der Open Software gibt es das Problem analog auch. Wikipedia hat sich die dortige Praxis – auch wegen der GNU-Lizenzierung – im Grunde abgeguckt.

War die Einführung der Lizenz rechtmäßig? Diese Frage stellt sich insbesondere in Bezug auf die Urheberrechte der Autoren, die ihre Beiträge damals ausschließlich unter der GFDL lizenziert haben.

In der GFDL-Lizenz ist eine Klausel enthalten, die erlaubt, das Material auch unter einer späteren GFDL-Lizenz zu veröffentlichen, die sog. „any later version-Klausel” in Nummer 10 der GFDL. Diese Klausel haben die Autoren mit Veröffentlichung ihrer Artikel mitgetragen. Wikimedia, Creative Commons und die Free Software Foundation, welche die GFDL-Lizenz betreut, haben daher eine neuere GFDL-Lizenz entwickelt, nämlich die Lizenz Version 1.3, die einen simultanen Release unter der CC-BY-SA-Lizenz ermöglicht. Die alte GFDL-Lizenz wird also nicht ersetzt, sondern besteht parallel zur Creative Commons-Lizenz fort. Es handelt sich dabei um ein duales Lizenzmodell.

Eine solche „Relizenzierung” für Wikimedia ist aber meines Erachtens zumindest nach deutschem Recht nicht möglich. Eigentlich können solche Entscheidungen nämlich nur die Autoren selbst treffen, die alle Urheberrechte an ihren Werken haben. Wikimedia hat bisher nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt bekommen. Ähnlich äußert sich übrigens auch die FSF selbst, die sagt: „normally, these sorts of licensing decisions can and should be handled by the copyright holder(s) of a particular work”. Insofern halte ich einen solchen Weg für versperrt, sofern nicht alle Urheber einzeln der Änderung zustimmen.

Eine zweite Möglichkeit wäre, anzunehmen, dass die CC-BY-SA 3.0-Lizenz selbst unter die „any later Version”-Klausel der GFDL fällt. Hier kommt es dann letztlich darauf an, wie man die Willenserklärung des Autors versteht, die mit der ursprünglichen Lizenz abgegeben wurde. Ich denke, das ist der einzige Weg, wie man diese „Relizenzierung” betrachten kann, denn nur diese Klausel bietet ein entsprechendes „Tor” zur Lizenzänderung.

Nr. 10 GFDL erfordert dazu allerdings verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssten. Zum einen müsste die FSF die Lizenz veröffentlicht haben. Das ist nicht der Fall: Die Lizenz ist durch Creative Commons veröffentlicht worden. Allerdings bezieht sich die FSF in Nummer 11 der GFDL ausdrücklich auf Creative Commons. Das könnte eine entsprechende „Veröffentlichung” kompensieren. Auch dann ließe sich allerdings trefflich darüber streiten, ob die CC-Lizenz tatsächlich eine Lizenz im „Geiste der GFDL” ist, was ja auch schon Till Jäger im Gespräch mit Telemedicus angedeutet hat.

Beispiel: Eine Eigenschaft der GFDL ist ja gerade die Inkompatibilität zur CC-Lizenz. Die GFDL ist primär als Text-Lizenz gedacht. Mit Hilfe der CC-Lizenz wird es etwa deutlich leichter, Texte auch in Musikstücken (unter CC) zu remixen etc. Zu diesem Thema ließe sich auch auf einzelne Argumente aus der Diskussion zur „Tragedy of the Anti-Commons” verweisen.

Insgesamt kann man wohl bei der CC-BY-SA-3.0-Lizenz davon ausgehen, dass diese, als die „copyleft”-Lizenz von CC, im „Geiste der GFDL” ist. Ich würde allerdings auch eine andere Meinung für vertretbar halten. Insgesamt muss ich aber sagen, dass mir die gesamte Konstruktion etwas Bauchschmerzen bereitet, auch wenn der Schritt grundsätzlich zum einen begrüßenswert ist und ich zum anderen auch keine andere Möglichkeit gesehen hätte, ihn durchzuführen.

Die Wikipedia-Community hat ja über den Lizenzwechsel abgestimmt. War das Verfahren der Entscheidungsfindung dabei korrekt?

Das betrifft ja nicht nur die Entscheidung über den Lizenzwechsel. Offene Projekte haben meiner Ansicht nach oft ein Legitimationsproblem bezüglich ihrer Entscheidungsfindung. Das ist darin begründet, dass diese Projekte zwar ausgezeichnete Modi gefunden haben, um Produktionsprozesse projektorientiert, ja geradezu basisdemokratisch zu lösen. Die „offene Gesellschaft“ hat allerdings keine Antwort auf die Machtfrage. So zum Beispiel auch Wikipedia: Die Abstimmung, die ja letztlich die Entscheidungskompetenz der Mehrheit bedeutet, ist meines Erachtens nicht deckungsgleich mit dem Grundgedanken der Partizipation jedes Einzelnen, der auch über die von ihm geschaffenen Werke entscheiden können sollte. Nicht nur das: Eine Abstimmung ist in diesem konkreten Fall zwar zum Einsatz gekommen. Allerdings vollzieht sich die Entscheidungsfindung üblicherweise im Board of Trustees, ähnlich wie etwa bei der Organisation Creative Commons. Zwar ist die Abstimmung deutlich pro Creative Commons ausgefallen. Allerdings wurde die Lizenz erst nach dem Beschluss des Boards implementiert.

Es ist auch nicht zu unterschätzen, was für ein hohes Gewicht die Stimmen der Gründer dieser Initiativen noch haben können. Als Beispiel dafür sei die so genannte Rule WP:Jimbo genannt, die letztlich besagt, dass Wikipedia-Gründer Jimbo Wales die Entscheidungskompetenz innehat, wenn die üblichen demokratischen Mechanismen „versagt“ haben. Das ist natürlich einerseits sympathisch und „Hands on“, andererseits offenbart sich hier ein potentiell besorgniserregender Zustand innerhalb der weltweit wichtigsten Quelle für ad-hoc-Wissen. Daher glaube ich: So visionär die offenen Projekte in Bezug auf Produktionsprozesse auch sind, eine Umsetzung dieser Techniken bezüglich der Entscheidungsprozesse ist noch nicht gelungen.

Bewertest du die Einführung der neuen Lizenz als sinnvoll?

Absolut. Ich glaube, dass die erhöhte Kompatibilität ein ganz richtiger Schritt ist. Zudem ist klar, dass die Creative Commons-Lizenz im Grunde auch die geeignetere Lizenz für das Projekt Wikipedia sein dürfte als die GFDL-Lizenz, die ja, wie der Name auch sagt, ursprünglich für die freie Verbreitung von Handbüchern und dergleichen gedacht war. Wikipedia dürfte damit besser fahren und natürlich enorm an Content hinzugewinnen. Zuletzt ist es auch ein großer Erfolg für Creative Commons, der den Höhenflug dieser Lizenz weiter beflügeln dürfte.

Christoph Endell, LL.M. ist Gründer des Blogs IP |Notiz, das die Geistigen Eigentumsrechte zum Thema hat. Er beschäftigt sich derzeit primär mit Fragen des Open Content und unterstützt in diesem Zusammenhang auch die NGO Creative Commons in Rechtsfragen.

Weitere Informationen:

Das offizielle Abstimmungsergebnis.

Infos zur genauen technischen Umsetzung des Lizenzwechsels.

, Telemedicus v. 01.07.2009, https://tlmd.in/a/1367

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