Telemedicus

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Internet-Law zur Datenschutzerklärung von Google

Thomas Stadler hat sich die neue Datenschutzerklärung von Google angeschaut. Fazit:

Die stringente und konsequente Rechtsanwendung führt letztlich zu dem Ergebnis, dass die Datenschutzerklärung von Google nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt, und, dass man das was Google macht, unabhängig von der rechtlichen Gestaltung, nicht in Einklang mit dem hiesigen Recht bringen kann.

Weil diese Konsequenz aber nicht gezogen wird, werden wir weiterhin mit einem Datenschutzrecht leben, das zwar formal äußerst streng ist, das aber in der Praxis, letztlich mit stillschweigender Duldung aller Beteiligten, nicht eingehalten wird.

Es sei denn natürlich, jemand beschreitet den Rechtsweg.

Zum Artikel bei internet-law.de.

, Telemedicus v. 06.02.2012, https://tlmd.in/a/2186

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