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Internet Governance und eigene Netzbeauftragte der Bundesregierung

Die Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft hat nach drei Jahren und mehreren hundert Handlungsempfehlungen ihre Arbeit beendet. Die Fragen, die sich nun stellen: Wird es einen ständigen Ausschuss zum Thema Internet und Netzpolitik geben und kommt der Internet-Minister?

Internet Governance in der Enquete Kommission

Die Enquete-Kommission wurde im Mai 2010 von der Bundesregierung zur Beratung in Sachen Internet und Netzpolitik eingerichtet. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit war es, die Folgen der Digitalisierung für Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zu untersuchen. Die Ergebnisse waren in Handlungsempfehlungen dem Bundestag vorzulegen. In allen Untersuchungen kommt die Kommission vor allem zu einem Schluss: Die Politik bedarf eines eigenen Netzbeauftragten, der sich mit den Fragen der Internet Governance auseinandersetzt. Bislang wird diese Aufgabe vom Innenministerium durchgeführt. Dort ist als „IT-Beauftragte” zwischen Bund und Ländern die Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe eingesetzt.

Internet Governance meint ganz allgemein, die Entwicklung von Normen, Vorgehensweisen oder Regeln zu steuern. Das dient der Entscheidungsfindung – und so schließlich der Weiterentwicklung des Internets. Dazu zählt auch, wie die Nutzung beeinflusst wird. Kurzum soll mit der Internet Governance die Frage beantwortet werden: „Wer regiert das Internet und welcher Mittel bedient er sich dabei?”

Bereits in 2005 ist auf internationaler Ebene das Internet Governance Forum eingerichtet worden. Das Internet ist längst ein essentieller Bestandteil der meisten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereiche. Sowohl das Einkaufsverhalten als auch unsere zwischenmenschlichen Beziehungen haben sich grundlegend verändert. Die Politik hat diesen Wandel bislang nicht entsprechend gewürdigt. Das Internet hat seine Größe und gesellschaftliche Stellung vor allem durch aktive Selbstverwaltung der Nutzer erreicht. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Allerdings sollen die Ressourcen von der Politik besser genutzt werden. Das betrifft besonders die Umsetzung von Bürgerbeteilungsplattformen.

Eigener Netzbeauftragter

Im Ergebnis kamen die Experten zu dem Schluss, dass sich die Digitalisierung als Querschnittsbewegung über verschiedene gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche erstreckt. Damit die Thematik in der notwendigen Breite behandelt werden könne, bedürfe es eines eigenen Netzbeauftragten, dem „Internet-Minister”. Dieser soll unter anderem für ein stärkeres Engagement der Bundesregierung im Bereich der Domain- und IP–Registrierung sorgen. Domains und IP-Adressen werden bislang insbesondere von der ICANN und IANA vergeben. Als amerikanische Non-Profit Gesellschaft untersteht sie dem US-Recht und eröffnet der US-Regierung denkbar großen Einfluss. Ferner soll der Internet-Minister die Interessen der Bundesregierung gegenüber Organisationen wie der Internet Society (ISOC) oder dem World Wide Web Konsortium (W3C) künftig besser wahrnehmen. Darüber hinaus bestehen viele offenen Fragen zu den Themen Cybersecurity, On- und Offline Kommunikation oder auch Zugang zum und Vielfalt des Internets.

Nach dem Ende der Enquete-Kommission richtet sich nun der Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl. Die künftige Bundesregierung wird sich vordergründig mit der Frage eines Internet-Ausschusses beschäftigen müssen. Aber auch zu der Frage eines Netzbeauftragten oder Internet-Ministers muss eine klare Position eingenommen werden. Für die deutsche und europäische Internetlandschaft wäre es mit Sicherheit zu begrüßen, wenn die gesellschaftlichen, aber vor allem wirtschaftlichen Interessen besser vertreten werden würden.

Zwischenbericht der Enquete-Kommission zum Thema Internationales und Internet Governance.

Bericht im Tagesspiegel vom 18. April 2013.

Themenseite der Internet-Enquete bei Telemedicus.

, Telemedicus v. 22.04.2013, https://tlmd.in/a/2564

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