Wenn ein Restaurant ein Foto von Jesus an die Wand hängt – ist das erlaubt? Hätten die Restaurantbesitzer nicht Jesus vorher um Erlaubnis bitten müssen?
Hätten sie, denn es liegt ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild aus § 22 KUG vor. Zu diesem Ergebnis kommt, juristisch beinahe einwandfrei, RA Arne Trautmann im Law-blog, und das auf höchst unterhaltsame Weise.
Nun ist der Tod Jesu schon einige Zeit her, daher nur theoretisch die Frage: wer wären hier die “Angehörigen” gewesen? Maria und Josef? Für letzteren war Jesus ja eigentlich kein leibliches Kind, von einer formalen Adoption ist aber nichts bekannt. Andererseits war Josef wohl mit Maria verheiratet, so dass er nach § 1592 Nr. 1 BGB als Vater Jesu gilt. Das ist auch gut so, denn sonst hätte man für die Einwilligung Gott fragen müssen, was schon damals nicht ganz einfach war, jedenfalls wenn man die Einwilligung zur Sicherheit lieber schriftlich haben wollte.
Der Artikel ist vielleicht nur für Medienrechtler lustig – für die aber um so mehr.
„Postmortale (?) Persönlichkeitsrechte Jesu Christi“ im Law Blog.