Telemedicus

, von

Initiative gegen unerwünschte Telefonwerbung

Das rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerium will künftig verstärkt gegen unerwünschte Telefonwerbung vorgehen. In einem Schreiben an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries fordert die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Margit Conrad ein Sonderkündigungsrecht oder ein erweitertes Widerrufsrecht für solche Verträge, die durch unerwünschte Telefonwerbung zustande gekommen sind. Margit Conrad äußert sich zu den Plänen wie folgt:

Wir müssen verhindern, dass Anbieter durch wettbewerbswidriges Verhalten auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter Gewinne einfahren. Wir müssen die ausufernde unerwünschte und wettbewerbswidrige Werbung unattraktiv machen. (…) Schon jetzt können am Telefon abgeschlossene Verträge in der Regel innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Wir wollen eine Besserstellung erreichen: dass durch unerwünschte Telefonwerbung zustande gekommene Verträge auch später noch aufgelöst werden können. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser geschützt werden.

Zudem habe das Bundesjustizministerium weitere Maßnahmen zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung angekündigt. So sollen unerwünschte Werbeanrufe mit einem Bußgeld belegt und die Unterdrückung der Rufnummer bei gewerblichen Anrufen soll verboten werden. Diese erweiterte Regelung seien auch im Interesse der Unternehmen und eines fairen Wettbewerbs. Rheinland-Pfalz seinen Vorschlag zur Verbraucherschutzministerkonferenz am 13./14. September in Baden-Baden einbringen.

Zur Pressemitteilung des rheinland-pfälzischen Verbraucherschutzministeriums.

, Telemedicus v. 17.08.2007, https://tlmd.in/a/360

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory