Facebook und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) liegen im Streit. Das gipfelte Anfang März in einem Gerichtsurteil des LG Berlin (Telemedicus berichtete). Das Gericht entschied unter anderem, dass der Freundefinder und einige AGB-Klauseln unzulässig seien.
Facebook hat nun gegen das Urteil Berufung eingelegt – wie auch schon kurz nach dem Urteil angekündigt. Das hat der vzbv vor knapp einer Woche auf seiner Webseite mitgeteilt. Der Streit geht damit vor dem Kammergericht Berlin in die nächste Runde. Ein Termin für eine eventuelle mündliche Verhandlung ist allerdings noch nicht bestimmt, wie uns das Gericht mitteilte. Das Aktenzeichen des Berufungsverfahrens lautet 5 U 42/12.
Die Meldung beim vzbv.
Besprechung des Urteils des LG Berlin auf Telemedicus.