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Hickhack um die Künstlersozialversicherung

Am gestrigen Freitag gab der Deutsche Kulturrat Entwarnung: Der Vorschlag einiger Bundesländer, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen, scheint nun wieder vom Tisch zu sein. Noch am vergangenen Dienstag hatte der Kulturrat auf eine Drucksache im Bundesrat aufmerksam gemacht; ein „Entwurf des Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)“ sah die Reform bzw. Abschaffung der Versicherung für selbständige Künstler vor. Kulturschaffende aber auch Politiker reagierten mit einem Sturm der Entrüstung. Olaf Zimmermann, der Geschäftsführer des Kulturrates, warf den Initiatoren Scheinheiligkeit vor:

Weil vor einem Jahr der Deutsche Bundestag die Künstlersozialversicherung erfolgreich reformiert hat (…), wird von einem zu großen bürokratischen Aufwand gesprochen. In Wirklichkeit geht es den sieben Bundesländern darum, die abgabepflichtigen Unternehmen und öffentlichen Körperschaften auf Kosten der Künstler von ihren Sozialversicherungspflichten zu befreien.


Diskussionen um den deutschen Sonderweg

Auf diese Proteste sollen nun einige der Bundesländer ihre Unterstützung für den Vorschlag zurückgezogen haben. Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflichtversicherung und dient der Absicherung im Renten-, Krankheits- und Pflegefall. Der Kreis der Versicherten setzt sich aus selbständigen Kulturschaffenden aller Art zusammen; einzahlungspflichtig sind außerdem auch die kunstverwertenden Unternehmen und Körperschaften wie Galerien oder Verlage. Außerdem werden die Beiträge noch vom Bund bezuschusst. Diese Art der Absicherung für freiberufliche Künstler ist einmalig in Europa. Wie die aktuelle Diskussion zeigt, ist sie auch nicht unumstritten: Der Bundesverband der Selbständigen (BDS) fordert schon seit längerem ihre Abschaffung:

Die Finanzierung der Künstlersozialkasse belastet den Mittelstand nicht nur finanziell erheblich, sie misst auch Selbständigkeit mit zweierlei Maß. Insbesondere kleine Betriebe aller übrigen Branchen kämpfen in wirtschaftlichen schwierigen Zeiten ums Überleben und erhalten keinerlei staatliche Unterstützung. Entweder der Staat unterstützt alle Selbständigen bei ihrer privaten Kranken-., Pflege- und Rentenabsicherung oder niemanden.

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) wurde erst im Juli letzten Jahres geringfügig reformiert, um auch in Zukunft eine Versorgung der Versicherten zu gewährleisten.

Zu der Meldung beim Deutschen Kulturrat.

Mehr zur Reform des KSVG bei Telemedicus.

, Telemedicus v. 13.09.2008, https://tlmd.in/a/968

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