Hinsichtlich der Neuregelung der Rundfunkgebühren sind sowohl die Idee eines steuerfinanzierten Modells als auch die Kopfpauschale vom Tisch. Dies ergab ein Treffen der Ministerpräsidenten der Länder. Gegen ein steuerfinanzierten Modell sprach insbesondere der Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks.
Weiterhin im Gespräch sind nach Informationen der SZ die sog. „Haushalts-/Wohnungs- bzw. Unternehmensabgabe“ sowie die „Vereinfachte Rundfunkgebühr“, eine Fortentwicklung der bestehenden Rundfunkgebühr. Während das erste Modell, unabhängig von der Bereithaltung eines Empfangsgerätes, eine einheitliche Gebühr für alle Haushalte vorsieht, würde beim zweiten Modell die Gebühr nur bei Vorhandensein eines Empfangsgerätes fällig werden, wobei der Gebührensatz unabhängig von Art und Anzahl der Geräte sein soll.
Mit baldigen Änderungen des bestehenden Systems ist aber nicht zu rechnen: Zwar sollen bis zum kommenden Sommer die beiden Modelle berechnet werden, so Kurt Beck (SPD), u.a. Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, nach epd-Informationen. Das neue Gebührenmodell soll aber erst bis zum Jahre 2013 entwickelt werden.
epd-medien mit weiteren Ausführungen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Modellen bei Telemedicus.