Auf Hartplatzhelden ist ein Kommentar von Jürgen Kalwa zur aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart erschienen. In dem (auch sonst sehr lesenswerten) Text kommt ein Aspekt zur Sprache, der in der bisherigen Diskussion noch nicht vorkam: Die Position der Videomacher. Haben diese Amateure nicht eigentlich das Recht, selbst zu entscheiden, wem sie die Videos zur Verfügung stellen?
Das Interessante an der Entscheidung des OLG ist tatsächlich, dass die Richter dieses Recht der Videobesitzer auf die Auswertung ihrer eigenen, ihnen gehörenden Aufnahmen offensichtlich einfach elegant ignoriert haben, in dem sie munter ihr Konstrukt erfanden, wonach Videoaufnahmen, die die Wirklichkeit abbilden, eine „Nachahmung“ seien. Das ist der eigentliche Skandal, der leider untergeht, wenn man den anhängigen Streit nur als Auseinandersetzung zwischen den Hartplatzhelden und dem WFV definiert. Es geht hier nämlich tatsächlich um etwas anderes und um viel mehr: um das Recht eines ganz normalen Bürgers mit einer ganz normalen Videokamera auf einem ganz normalen Fußballplatz ganz normale Bilder zu drehen.