Heute vor genau 25 Jahren war es soweit: Die Regierungsschefs der elf Bundesländer unterzeichneten den Rundfunkstaatsvertrag. Er ist bei weitem nicht das einzige Regelwerk, das das deutsche Medienrecht ausmacht. Er ist aber etwas Besonderes: Wahrscheinlich gibt es kaum ein Gesetz, über das mehr Urteile des BVerfG vorliegen.
Unterzeichnung des Staatsvertrages am 3. April 1987 – Bundesarchiv,
B 145 Bild-F074847-0022 / Wegmann, Ludwig / CC-BY-SA
Möge der Rundfunkstaatsvertrag in Zukunft weiter der europäischen Entwicklung des Rundfunks Rechnung tragen, weiterhin Informationsvielfalt und kulturelles Angebot im deutschsprachigen Raum verstärken und möge er weiterhin die vielfältigen Interessen im Rundfunkbereich in Einklang bringen.
Happy Birthday!
„Die Anfänge des Privatfernsehens” auf dradio.de.
Bericht des dradio zum Jubiläum des RStV als MP3.