Die Hamburgische Bürgerschaft hat am Mittwoch das neue Transparenzgesetz beschlossen. Das in Hamburg geltende Informationsfreiheitsgesetz soll hierdurch ersetzt werden. Erstmalig sieht der Gesetzesentwurf ein im Internet zugängliches Informationsregister vor. In der gemeinsamen Erklärung der Bürgerschaft heißt es:
So werden zum Beispiel Senatsbeschlüsse, Verträge der Daseinsvorsorge oder Zuwendungen in das Register eingestellt. Daneben wird es noch weitere Auskünfte und Einsichtsrechte im Einzelfall geben. Tenor der Änderung: Das Amtsgeheimnis hat im Wesentlichen ausgedient.
Die Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ feiert damit einen großen Erfolg. Das Ende 2011 gestartete Begehren gab den Anstoß und macht den Stadtstaat nun zum Vorreiter in Sachen „Open Government Data“. In Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Hessen gibt es noch keine Informationsfreiheitsgesetze. Nur die Bundesländer Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen sehen entsprechende Regelungen vor. Diese Entwicklung birgt große Chancen für mehr Bürgerbeteiligung. Bereits der Hamburgische Gesetzesentwurf wurde in Teilen von Bürgerinnen und Bürger über das Internet mit gestaltet.