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Hackerparagraph: Ein Eigentor für die Sicherheit?

Quelle: pixelquelle.deDer Paragraph 202c des Strafgesetzbuches, bekannt als „Hacker-Paragraph“, ist nun seit einem Monat in Kraft. Den Sorgen und Bedenken, die Sicherheitsexperten gegenüber der neuen Regelung entgegenbringen, widmet sich ein Beitrag des Deutschlandsfunks. Denn zur Herstellung von effektiver Sicherheitssoftware benötigen sie eigentlich auch die nun verbotene Schadsoftware. Die Sicherheitsprofis befürchten ein Auswandern ins Ausland und eine sinkende IT-Sicherheit. Könnte ihnen ein „Waffenschein“ helfen?

„Sicherheitsexperten in Not“ – Ein Beitrag des Deutschlandfunks.

, Telemedicus v. 10.09.2007, https://tlmd.in/a/396

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