„Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kreditkartenabrechnung so bald wie möglich zu prüfen, um mögliche betrügerische Geschäftsvorgänge zu identifizieren“.
Wer eine E-Mail mit diesem Inhalt von dem Online-Tickethändler „kartenhaus.de“ in seinem Postfach findet, der ist Opfer eines großangelegten Datendiebstahls geworden: Kriminellen Hackern gelang es, in den Server des virtuellen Ticketshops einzubrechen. Sie erlangten dabei Adress- und Kreditkartendaten von 66.000 Kunden.
Die Betroffenen wurden erst vier Tage nach dem Hackerangriff informiert. Immerhin. Denn eine gesetzliche Informationspflicht besteht in Deutschland derzeit nicht.
Weitere Informationen: „Hacker hatten freien Eintritt“ – heute.de.