Telemedicus

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Gutachten und Gegengutachten

Was in anderen Rechtsgebieten die Klage ist, ist im Rundfunkrecht das Gutachten. Gibt es Streitigkeiten, wird begutachtet bis zum geht-nicht-mehr: Bekanntere Beispiele sind der Drei Stufen-Test und die Finanzinvestoren im Medienbereich.

Ad absurdum führt diese Entwicklung aktuell das ZDF. Dort geht es um die Streitsache Nikolaus Brender: Während der ZDF-Intendant Schächter an seinem Chefredakteur Brender festhalten will, stellt sich der (maßgeblich durch die Parteien gesteuerte) Verwaltungsrat gegen ihn.

DWDL beschreibt nun die neuesten Entwicklungen wie folgt:

„Für die Zwischenzeit hatte Schächter angekündigt, ein Gutachten erstellen zu lassen, das klären sollte, ob der Verwaltungsrat den Vorschlag des Intendanten für die Besetzung der Chefredaktion überhaupt blockieren kann. Laut Senderstatuten sollen Intendant und Verwaltungsrat in dieser Frage im Einvernehmen handeln. Das Gutachten wurde jedoch nicht erstellt. Laut einem Bericht der „FAZ“ wurde vom Verwaltungsrat mit einem Gegengutachten gedroht. Im Juli hieß es seitens des ZDF gegenüber DWDL.de, das Gutachten liege auf Eis, da man noch versuche, eine einvernehmliche Lösung zu erreiche.”

(Hervorhebung nicht im Original)

Möglicherweise liegt das Gutachten auch deswegen auf Eis, weil das Tatbestandsmerkmal „im Einvernehmen” auch für den hartgesottensten Gutachter nicht dahingehend zu biegen war, dass eine Seite allein entscheiden kann.

Zum DWDL-Artikel.

, Telemedicus v. 12.10.2009, https://tlmd.in/a/1526

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