Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) hat eine Studie zur rechtlichen Zulässigkeit von Kulturflatrates veröffentlicht. Das Gutachten wurde von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegeben.
„Die Einführung einer Kulturflatrate setzt eine Änderung des geltenden Urheberrechts voraus. Sie verstößt nicht gegen Grundrechte der Schöpfer, sondern sorgt vielmehr dafür, dass diese einen angemessenen Ausgleich für die Vervielfältigung ihrer Werke erhalten. Auch die Rechte der Betreiber von Downloadportalen und die Rechte von Internetnutzern, die keine geschützten Werke nutzen, aber trotzdem die Gebühr entrichten müssen, werden nicht verletzt.“
Gutachten über die Zulässigkeit einer Kulturflatrate nach nationalem und europäischem Recht (PDF).