Um welche Ecke man im Medienrecht auch schaut: das Europarecht ist nicht weit. Alle wesentlichen Rechtsgebiete basieren in der Zwischenzeit größtenteils auf europäischem Sekundärrecht. Das macht den EuGH zum höchsten Gericht dieser Rechtsgebiete und sorgt gleichzeitig dafür, dass das BVerfG in vielen wesentlichen Fragen gar nicht mehr zuständig ist. Immer mehr erlangt deshalb die Frage Bedeutung, ob der EuGH Grundrechte anerkennt – und welcher Art diese Grundrechte sind. Laura Dierking und Dr. Katrin Neukamm umreißen die wichtigsten Fragen.