Heute um 13:00 Uhr startet in den Räumen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Mainz die bislang größte Frequenzauktion in der Geschichte der Bundesrepublik. Insgesamt kann auf Frequenzen im Bereich von 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz sowie im Bereich von 790-862 MHz geboten werden. Die Versteigerung findet in mehreren Runden statt, wobei jeweils auf bestimmte Frequenzblöcke geboten werden kann. Die Ergebnisse der einzelnen Bietrunden werden von der BNetzA zeitnah im Internet veröffentlicht.
Der Kreis der Bieter besteht lediglich aus den vier deutschen Mobilfunkbetreibern T-Mobile, Vodafone, E-Plus und Telefónica O2. Der Stuttgarter Internetanbieter Airdata hatte sich ebenfalls beworben, wurde jedoch von der BNetzA nicht zur Auktion zugelassen.
Wie lange das Versteigerungsverfahrens dauern wird, lässt sich nicht vorhersagen. Ausschließlich das individuelle Bietverhalten bestimmt hierüber. Bei der ähnlich ausgestalteten Versteigerung der UMTS-Frequenzen vor zehn Jahren hat sich die Auktion über etwa drei Wochen hingezogen. Allerdings wurden damals nur halb so viel Spektrum vergeben.
800 MHz-Frequenzen sehr begehrt
Insbesondere die Frequenzen im 800 MHz-Bereich sind aufgrund ihrer guten physikalischen Ausbreitungseigenschaften bei den Mobilfunanbietern begehrt. Seit Jahren schon beklagen die Mobilfunker Frequenzknappheit. Dies gilt insbesondere in Anbetracht des steigenden Bedarfs an mobilen Datendiensten. Daher soll auf den neuen 800 MHz-Frequenzen zukünftig ein neues Mobilfunksystem zur schnellen Datenübermittlung namens „Long Term Evolution” (LTE) betrieben werden. Besonders die mit Breitband unterversorgten ländlichen Gebiete in der Bundesrepublik sollen hiervon profitieren. Die Frequenzversteigerung ist ein Teil der Breitbandstrategie der Bundesregierung und mit dem Erwerb der Frequenzen gehen daher gewisse Versorgungsverpflichtungen für die Erwerber einher.
E-Netz-Betreiber fühlen sich benachteiligt
Die E-Netzbetreiber Telefónica O2 und die E-Plus-Gruppe hatten zuvor vor dem VG Köln erfolglos die Frequenzvergabe angegriffen. Ihrer Meinung nach ist das Versteigerungsverfahren in seiner konkreten Gestaltung nicht geeignet, um freien und fairen Wettbewerb im Mobilfunkmarkt zu fördern (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 TKG). Dies gilt insbesondere in Ansehung der sogenannten Spektrumskappen. Dabei handelt es sich um eine Begrenzung der Bietrechte auf eine bestimmte Anzahl von Frequenzblöcken. Nach Ansicht von Telefónica O2 und E-Plus werden im Ergebnis die beiden großen D-Netzbetreiber gegenüber den kleineren E-Netzbetreibern durch die konkrete Ausgestaltung dieser Begrenzung übervorteilt.
Rundfunk befürchtet massive Störungen durch neues Mobilfunksystem
Die zur Auktion stehenden Frequenzen im 800 MHz wurden zuvor vom Rundfunk für die Übertragung analoger TV-Signale genutzt. Sie sind Bestandteil der sog. Digitalen Dividende; und somit ein Teil jenes Spektrums, das durch die Digitalsierung des terrestrischen Rundfunks frei geworden ist. Denn für die digitale Übetragung von Rundfunkprogrammen benötigt man weniger Frequenzspektrum als noch im Analogzeitalter. Allerdings grenzen die zukünftig für Mobilfunkanwendungen vorgesehenen Frequenzen direkt an den Frequenzbereich an, der zur digitalen Rundfunkverbreitung mittels DVB-T und DVB-C genutzt wird. Deshalb rechnen insbesondere die öffentlich-rechtlichen Sender mit deutlichen Störungen beim Rundfunkempfang.
Alle Frequenzen sind streitbefangen
Sämtliche zur Versteigerung stehende Frequenzen sind inzwischen streitbefangen. Die Mobilfunkunternehmen Telefónica O2 und die E-Plus-Gruppe prüfen im Zusammenhang mit der Auktion den Gang zum Bundesverwaltungsgericht. Die Airdata AG hat noch ein Hauptsacheverfahren anhängig, in dem es um die zur Versteigerung stehenden Frequenzbereiche geht. Und auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk sowie Kabelnetzbetreiber klagen derzeit noch vor dem VG Köln gegen die Versteigerung. Jedoch sind bislang alle vom VG Köln und vom Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Auktion gefällten Entscheidungen ausnahmslos zu Gunsten der BNetzA ausgefallen.
BNetzA-Präsident rechnet mit geringem Erlös
Nicht zuletzt aufgrund der Streitbefangenheit der Frequenzen gehen Experten von einem eher geringen Erlös der Auktion aus. An die phantastischen Summen im zweistelligen Milliardenbereich, wie sie vor zehn Jahren bei der UMTS-Versteigerung erzielt worden sind, werden die Ergebnisse der aktuellen Frequenzvergabe wohl kaum heranreichen. Auch der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, rechnet mit deutlich geringeren Erlösen.
Einzelheiten zur Versteigerung bei der BNetzA.
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