Das Landgericht Berlin hat am gestrigen Mittwoch den bekannten Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten von September 2007. Hintergrund war die rechtswidrige Pfändung der Domain www.taz.de.
Heise Online berichtet zum Gang des Verfahrens:
„Der Beschuldigte wollte in der heutigen Strafverhandlung über seinen Verteidiger nachweisen lassen, dass seine Kanzlei im Tatzeitraum so chaotisch organisiert gewesen sei, dass er den Überblick verloren habe. Mehrere ehemalige Angestellte, die als Zeugen benannt waren, bestätigten zwar diese Darstellung, was die Postablage angeht, betonten aber laut Prozessbeobachtern, dass in Sachen Geldeingang immer strenge Ordnung geherrscht habe. Insofern war der Vortrag des Münchner Rechtsanwalts offenbar für den Vorsitzenden Richter wenig glaubwürdig.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.