Johannes Zöttl verweist in seinem Kartellblog auf ein interessantes Paper von Christian Kersting und Sebastian Dworschak. Darin untersuchen die beiden Autoren die Frage, inwiefern die Marktmacht von Google an der Anzahl der Nutzer gemessen werden kann.Das Paper beruht in Teilen auf einem Gutachten für die Google Germany GmbH. Interessant ist die Untersuchung besonders vor dem Hintergrund der Diskussion hierzulande und der teilweise polemisierten Zerschlagung Googles oder Erzwingung einer Algorithmus-Offenlegung. Dazu aus dem deutschen Abstract:
Aus der Perspektive des Kartellrechts bestehen bereits ernsthafte Zweifel an der Existenz kartellrechtlich beherrschbarer Märkte, weil Google seine Leistungen an Internetnutzer und Webseitenbetreiber unentgeltlich erbringt. Selbst wenn man jedoch von der Existenz derartiger „Märkte“ ausgehen sollte, kommt den hohen Nutzeranteilen bei der Beurteilung der Marktstellung Googles nur eine geringe Indizwirkung zu. Schließlich belegen die Vielzahl von Mitbewerbern im Bereich allgemeiner wie auch spezialisierter Internet-Suchanfragen (Amazon, eBay etc.), das Nichtbestehen direkter Netzwerkeffekte, das gänzliche Fehlen von Wechselkosten für Nutzer sowie der bestehende hohe Innovationsdruck, dass sich Google im Wettbewerb um Nutzer täglich neu behaupten muss. Google verfügt insoweit nicht über einen vom Wettbewerb unkontrollierten Verhaltensspielraum und ist daher nicht als marktbeherrschendes Unternehmen zu qualifizieren.
Unabhängig hiervon ist die wichtigste Frage überhaupt aber, ob Google seine wie auch immer Marktstellung missbraucht. Der Nachweis hiervon dürfte schwer fallen.
Zum Paper im Social Science Research Network.