Die Association of American Publishers (AAP) und Google haben nach sieben Jahren Rechtsstreit einen Vergleich im Fall des Buch-Scanning-Projekts Google Books erreicht.
Mit der Einigung wird eine Urheberrechtsverletzungs-Klage gegen Google beendet, die im Oktober 2005 von fünf Mitgliedern der AAP eingereicht wurde. Dabei braucht der Vergleich nicht gerichtlich genehmigt werden, sagen Google und die Verleger-Vereinigung in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Inhaltlich erkennt die Vereinbarung die Rechte und Interessen der Urheberrechtsinhaber an, so die beiden Parteien. US-Verlage können nun wählen, ob sie ihre Werke zu Verfügung stellen, oder aber ob sie ihre Bücher und Zeitschriften, die von Google für das Project digitalisiert wurden entfernen lassen wollen.
Es wird also die sog. „Youtube Lösung” gewählt, wonach bei Google Books der selbe Filtermechanismus namens „Content ID” eingesetzt werden soll, wie er bereits seit Langem bei Youtube im Einsatz ist.
Zudem gibt die Vereinbarung den Verlagen das Recht, eine digitale Kopie für eigene Zwecke zu erhalten, wenn sie ihre bereits gescannten Werke bei Google Books belassen wollen. Unabhängig von dem Vergleich können US-Verlage außerdem jederzeit individuelle Vereinbarungen mit Google im Zusammenhang mit ihren anderen gescannten Werke treffen, so die Pressemitteilung. Weitere Einzelheiten der Vereinbarung sind vertraulich und nicht bekannt.
Ob mit dem Vergleich endlich eine Lösung auf dem Tisch ist, mit der alle Beteiligten Leben können, muss sich noch zeigen. „Beide Seiten können sich nun auf andere Themen konzentrieren”, sagte James Grimmelmann, Professor an der New York Law School, der die Google Books Fälle genau verfolgt. „Wenn es irgendwas Aufregendes in dem Vergleich gab, dann hielten Google und die Verleger es für sich”, sagte er in einer E-Mail. „Die Vereinbarung zementiert lediglich die stillschweigende Waffenruhe zwischen Google und den Verlegern, die seit Jahren besteht”.
Das Abkommen ermögliche Google sich auf seine „Mission und seine Hauptaufgabe zu konzentrieren, nämlich die Anzahl der verfügbaren Bücher zu erhöhen um unsere Nutzer mit Wissen zu bereichern, zu begeistern und zu unterhalten”, sagte David Drummond, Googles Vorstand der Rechtsabteilung, in einer Erklärung.
Ganz erledigt sind die juristischen Streitigkeiten um Google Books damit aber noch nicht. Der Vergleich hat zumindest keinen juristischen Einfluss auf Googles immer noch aktuellen Rechtsstreit mit der Authors Guild, einer nicht-kommerziellen Autoren-Vereinigung. Auch diese hatte Google wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verklagt. In dieser Klage gegen Google hat der US Court of Appeals für den zweiten Gerichtsbezirk im September eine Aufrechterhaltung des Falls bewilligt, das Gericht überprüfte dabei eine richterliche Entscheidung zum Sammelklagen-Status der Autoren. Auch wenn ein juristischer Brandherd gelöscht ist, hat Google also noch weitere Feuer zu löschen.
Hintergründe zu Google Books bei Telemedicus.
Die Meldung bei computerworld.com.
Die Meldung bei heise.de.