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Google Books: Eine Zusammenfassung

Ende 2004 gab Google bekannt, seinen Dienst „Google Book Search” (kurz: Google Books) zu starten. Das Projekt sollte dazu dienen, der Welt Wissen in digitalisierter Form durchsuchbar und zugänglich zu machen. Ohne Zustimmung der Rechteinhaber begann Google mit dem Scannen und der digitalen Speicherung von Millionen Bücher aus aller Welt, die für jedermann online abrufbar waren.

Viele Verlage und Urheber reagierten verärgert auf Googles Vorgehen. Zähe Verhandlungen und eine ganze Reihe Gerichtsverfahren waren die Folge. Wir geben einen Überblick über den Stand der Dinge.

Google Books

Google Books beinhaltet ein sogenanntes Bibliotheksprogramm. Dieses stützt sich auf Kooperationen mit US-amerikanischen und internationalen Bibliotheken die neben gemeinfreien Werken auch urheberrechtlich geschützte – insbesondere verwaiste Werke – freigaben. Verwaiste Werke sind Werke, deren Rechtsinhaber nicht bekannt oder nicht auffindbar sind. Doch auch Bücher, deren Urheber bekannt sind, nahm Google in seinen Index aus.

Google digitalisierte dabei zum Teil Auszüge der Bücher (Snippets) ohne Einwilligung der Rechteinhaber. Daraufhin erhoben der Verlegerverband „Association of American Publishers” (kurz: AAP) und der Autorenverband „Authors Guild” Klage gegen Google.


Screenshot von Google Books

Zurückliegende Verfahren

Sammelklage des Verlegerverbandes AAP und des Autorenverbandes Authors Guild
Der „Authors Guild” und die „Association of American Publishers” (AAP) gingen Ende des Jahres 2005 mit einer gemeinschaftlichen Sammelklage gegen Google vor. Gerügt wurde eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts und des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung. Google rechtfertigte sein Handeln mit der Begründung, dass die Digitalisierung von Büchern durch dem amerikanischen Grundsatz des „fair use” gedeckt sei. Die „fair use”-Doktrin erlaubt in Ausnahmefällen die Nutzung von geschützten Werken ohne die Zustimmung des Urhebers. Google Google Books leiste einen innovativen Beitrag zum Nutzen für die Allgemeinheit, da Forschung und Lehre davon profitieren würden, so Google.

Google Settlement Agreement
Mehrere Versuche, die Rechtstreitigkeit vergleichsweise zu beenden, scheiterten. Der erste Vergleichsvorschlag, das Settlement Agreement, ging weit über den eigentlichen Klagegegenstand hinaus. Es beinhaltete ein Opt-out-Prinzip, wonach Rechteinhaber innerhalb einer bestimmten Frist anzeigen mussten, dass sie die Verwendung ihrer Bücher stoppen möchten. Andernfalls sollte Google die Bücher digitalisieren und veröffentlichen dürfen. Das Settlement Agreement wurde vom Gericht im Ergebnis jedoch nicht genehmigt.

Amended Settlement Agreement
Nach dem zweiten Vergleichsvorschlag waren von Google Books nur noch Werke betroffen, die ein registriertes „United States Work“ darstellten, als ausländisches Werk beim US-Copyright Office registriert sind oder in Kanada, Großbritannien oder Australien publiziert wurden. Unabhängig davon wurde weiterhin an dem „opt-out-Prinzip“ festgehalten. Dieser zweite Vorschlag wurde vorläufig vom Gericht genehmigt.

Final Approval
Anfang 2011 wurde das Amended Settlement Agreement vom Gericht verworfen. Die Schaffung einer digitalisierten Bibliothek sei zwar einerseits vorteilhaft für die Allgemeinheit sei, andererseits aber gingen die Vergleichsvorschläge des zuletzt vorgelegten Amended Settlement Agreement zu weit über den ursprünglichen Klagegegenstand hinaus, so das Gericht.

Weiterer Verlauf
Mitte des Jahres 2011 kam es zu einer erneuten Anhörung vor dem New York District Court, bei der die beiden Parteien das Gericht baten, ihnen Zeitaufschub zu gewähren. Das Gericht kündigte an, dass sich bis September eine überarbeitete Lösung finden müsse, andernfalls werde ein Urteil gesprochen. Dazu kam es nicht. In einer weiteren Anhörung Ende 2011 wurde den Parteien weiter Aufschub gewährt.

Status Quo: Verlegerverband AAP vs. Google

Anfang dieses Monats einigten sich Google und der Verlegerverband AAP nach sieben Jahren Rechtssteit nun außergerichtlich: Die Verleger haben das Wahlrecht, welche Bücher von Google Books öffentlich zugänglich gemacht werden. Ein Teil des Buches kann dann auf Google Books bis zu 20% durchblättert werden – anschließend besteht die Möglichkeit, das Buch auf Google Play zu erwerben. Zudem können Bücher, die Google bereits veröffentlicht hat, auf Wunsch des Verlegers zurückgerufen werden. Der Rechtsstreit zwischen AAP und Google kann demzufolge als „erledigt” bezeichnet werden.

Status Quo: Autorenverband Authors Guild vs. Google

Unmittelbar nach der Einigung zwischen AAP und Google kam es zu einem weitreichenden Urteil: Google Books fällt unter die „fair-use”-Doktrinund ist somit legal, entschied das Bezirksgericht im Southern District of New York. Der Authors Guild klagte gegen fünf US-Hochschulen, die in Kooperation mit Google Bücher digitalisierten. Die Klage wurde vom Gericht abgelehnt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es sich keine Definition von „fair use” vorstellen könne, unter die die Nutzung der Bücher nicht fällt. Insbesondere das von dem Authors Guild gerügte Digitalsierungsprojekt „Hathitrust” stelle einen unbezahlbaren Beitrag zum Fortschritt von Wissenschaft und Forschung dar.

Außergerichtliche Einingung noch möglich?

Es bleibt jedoch weiterhin spannend: Möglicherweise kann es trotz des Urteils noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen. Google hatte den Autoren in der Vergangenheit bereits eine Vergütungssumme angeboten, die diese jedoch ablehnten. Um sich vor weiteren Rechstreitigkeiten zu schützen, ist auch hier ein weiterer Vergütungsvorschlag – wie im Fall AAP vs. Google – durchaus denkbar.

Mehr zu Google Books bei Telemedicus.
Die Meldung zum „fair-use-Urteil“ bei heise.de.

, Telemedicus v. 22.10.2012, https://tlmd.in/a/2438

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