Bisher hat Google sehr selbstbewusst vertreten, sein Projekt „Google Book Search” sei urheberrechtlich unbedenklich, da vom amerikanischen „Fair-use-Prinzip” gedeckt. Ein Vergleich sah eine pauschale Vergütung der betroffenen Autoren vor. Doch nun wird dieses sog. Google Book Settlement von allen Seiten mit Kritik befeuert: In Frankreich muss sich Google vor Gericht gegen den Vorwurf wehren, ohne gültige Erlaubnis geschützte Werke digitalisiert zu haben. Und dass der Vergleich in seiner ursprünglichen Form von dem zuständigen Gericht in New York genehmigt wird, ist mittlerweile ausgeschlossen. Das wurde nämlich vom amerikanischen Justizministerium angewiesen, die Vereinbarung zu kippen.
Dadurch sehen sich das deutsche Bundesjustizministerium (BMJ) und die VG Wort, die die Interessen der deutschen Autoren vertritt, in ihrer Kritik an dem Abkommen bestätigt. Beide begrüßen die Aussicht, dass nun eine neue Einigung ausgehandelt werden soll. In der Pressemitteilung der Verwertungsgesellschaft heißt es:
„Die Autoren- und Verlegerverbände in den USA beantragen deshalb, dass das für den 7. Oktober 2009 anberaumte Fairness Hearing verschoben wird. Gleichzeitig wird beantragt, dass am 6. November 2009 ein Termin bei dem zuständigen Gericht in New York anberaumt wird, um den Verfahrensstand zu erörtern. Die VG WORT begrüßt ausdrücklich diese Entwicklung, mit der den berechtigten Einwänden der deutschen Autoren und Verlage gegenüber dem Vergleich Rechnung getragen wird. Die weitere Entwicklung ist damit allerdings wieder offen. Insbesondere wird zu prüfen sein, inwieweit Änderungen des Vergleichs Einfluss auf die Wahrnehmung der Settlement-Rechte durch die VG WORT haben.”