Die GEZ hat den Betreiber des Lern-Portals akademie.de abgemahnt. Auf der Internetseite wurden bis vor Kurzem Musterbriefe und Tips zum Umgang mit der GEZ angeboten. Die Abmahnung richtet sich sowohl gegen falsche Tatsachenbehauptungen, die im Rahmen dieser Tips zur GEZ aufgestellt worden seien, als auch gegen die „Nutzung nicht existenter Begriffe“.
Zu den falschen Tatsachenbehauptungen, die akademie.de verbreitet haben soll, gehört unter anderem die Frage, wie die GEZ Daten sammelt, Schwarzseher aufspürt und mit An- und Abmeldungen umgeht. Die Liste der „nicht existenten Begriffe“, deren Nutzung „im Sinne einer üblen Nachrede“ zu unterlassen seien, umfasst 30 Wortschöpfungen.
Ein Auszug:
Falsch Richtig GEZ-Gebühr gesetzliche Rundfunkgebühren GEZ für PC zahlen gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte GEZ-frei von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit GEZ-Fahnder Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter GEZ-Anmeldung gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte
Kurios: Diese „nicht existenten“ Begriffe werden regelmäßig auch von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten genutzt, für die die GEZ die Rundfunkgebühren eintreibt. Darüber hinaus sind die von der GEZ geforderten Begrifflichkeiten sind so sperrig, dass selbst die GEZ selbst Vereinfachungen greifen muss:
Auf Nachfrage teilte uns akademie.de mit, dass die GEZ in dem Abmahnschreiben keine Rechtsgrundlage angegeben hat, aus der sie ableitet, dass die Verwendung solcher Begriffe rechtswidrig ist. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche kommen hier nicht in Frage, da es an einem Wettbewerbsverhältnis zwischen der GEZ und akademie.de fehlt. Und auch ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dürfte schwerlich anzunehmen sein. Denn die GEZ ist eine „nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Einrichtung“. Ein Eingriff ins Unternehmenspersönlichkeitsrecht wird daher kaum anzunehmen sein.
Es bleibt also abzuwarten, ob die Abmahnung von Erfolg gekrönt sein wird. Doch schon jetzt dürfte diese Maßnahme dem Image der GEZ kaum dienlich gewesen sein. Die GEZ hat angekündigt, notfalls gerichtliche Schritte gegen das Lern-Portal zu ergreifen. Der Rechtsanwalt von akademie.de erklärte gegenüber Spiegel Online, man werde nur eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben, die lediglich die unwahren Tatsachenbehauptungen umfasst.
„GEZ mahnt Webseite wegen Begriff „GEZ-Gebühr“ ab“ bei Spiegel Online.