Stefan Niggemeier, Medienjournalist und Bildblog-Autor, schreibt über Fernsehgewinnspiele. Gemeint sind Call-in-Shows wie „Quiz Zone“ auf dem Sender „Nick“ oder die Sendungen von „9Live“. Niggemeier erhebt den Vorwurf, die Spiele liefen nicht korrekt ab:
Sämtliche Veranstalter ignorieren die Empfehlungen der Landesmedienanstalten und informieren konsequent falsch über Spieldauer, Spielchancen, Spielmodus, Schwierigkeitsgrad, Lösungsweg und (im Fall von Viva/Nick/Comedy Central) sogar die Gewinnsumme. Vor allem in den Sendungen, die von der Firma Callactive für die MTV-Sender produziert werden, wird aber noch mit ganz anderen Tricks gearbeitet.
Der Zuschauer ist gegen solche Praktiken nicht wehrlos: Wer meint, ein laufendes Programm im Privatfernsehen verletze Gesetze oder Sorgfaltskriterien, kann dagegen Programmbeschwerde erheben.
Dazu meldet er sich bei der für den Sender zuständigen Landesmedienanstalt und erklärt dort seinen Vorwurf. In diesem Fall wäre das die Verletzung von § 7 Abs. 1 RStV:
Werbung und Teleshopping dürfen nicht irreführen, den Interessen der Verbraucher nicht schaden und nicht Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucher sowie den Schutz der Umwelt gefährden.
Die Landesmedienanstalt leitet solche Programmbeschwerden an die Rundfunkveranstalter weiter. Die genauere Durchführung des Beschwerdeverfahrens bestimmt sich dann nach dem jeweiligen Landesmediengesetz. Für Nordrhein-Westfalen gilt beispielsweise: Die Programmveranstalter müssen die Beschwerde prüfen und, soweit sie berechtigt ist, dem Beschwerdegrund innerhalb eines Monats abhelfen (§ 42 Abs. 2 LMG NRW [pdf]). Würde also ein Gewinnspiel tatsächlich irreführen, wäre der Programmveranstalter verpflichtet, diese Praktiken spätestens einen Monat nach Erhalt der Beschwerde einzustellen. Tut er dies nicht, kann sich der Beschwerdeführer wieder an die zuständige Landesmedienanstalt wenden, die sich um die weitere Durchsetzung kümmert.
Mehrere Artikel von Stefan Niggemeier zum Thema.
Empfehlungen der Landesmedienanstalten zur Durchführung von Fernsehgewinnspielen. [pdf]
Viele Beispiele im Forum Digitalfernsehen.