Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute einen Gesetzesentwurf zur Störerhaftung vorgestellt. Dieser lautet wie folgt:
An § 8 TMG werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:
„(3) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch gewerbliche und
nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus
namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche Funknetzwerke).(4) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch Ansprüche auf
Unterlassung.“
Bislang haften Betreiber privater und öffentlicher Funknetze bei Rechtsverletzungen durch Dritte unter Umständen als Störer (BGH: „Sommer unseres Lebens“). Darum bleiben WLAN-Netze überwiegend verschlüsselt. Die Gesetzesänderung soll in solchen Fällen von einer Haftung befreien. Der Digitale Gesellschaft e.V. sieht nämlich eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit, Internetzugänge zu teilen. Hierzu Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V.:
„Ohne Internetzugang ist man bereits heute Bürger zweiter Klasse. Zugang zum Internet zu haben, darf nicht vom Einkommen abhängen – dafür ist es schon viel zu wichtig, ob zur Eigeninformation, zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe oder für Verwaltungsvorgänge.“
Erst vor zwei Wochen setzten Aktivisten mit der Aktion „Freifunk statt Angst“ ein Zeichen gegen die Störerhaftung. Sie verteilten in Berlin 100 WLAN-Boxen, die einen komplett anonymen Datenverkehr ermöglichen.
Gesetzesentwurf der Digitalen Gesellschaft e.V.
Pressemitteilung der Digitalen Gesellschaft e.V.