Morgen wird sich das Bundesverfassungsgericht erstmalig mit der Online-Durchsuchung beschäftigen. Online-Durchsuchungen sind seit Dezember 2006 in Nordrhein-Westfalen aufgrund einer Änderung des Verfassungsschutzgesetzes zulässig. Gegen diese Regelung, sowie weitere Ausdehnungen der Überwachungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes erhob die Journalistin Bettina Winsemann (bekannt als „Twister“) Verfassungsbeschwerde.
Unter einer Online-Durchsuchung versteht das Gesetz den heimlichen Zugriff auf Computersysteme, die an das Internet angeschlossen sind. Unklar ist, in welchem Umfang diese Zugriffe stattfinden sollen. Denn denkbar sind das einmalige Auslesen der auf dem Computer gespeicherten Daten, das Erfassen jeder Änderung des Datenbestandes oder sogar jeder einzelnen Tastatureingabe. Insofern ist fraglich, ob das Gesetz hinreichend bestimmt ist und den unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung berücksichtigt. Möglicherweise verletzt das Gesetz auch das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Andererseits findet das Gesetz seine Rechtfertigung im Schutz der (angeblich) bedrohten Staatssicherheit.
Auch auf Bundesebene ist die Online-Durchsuchung in aller Munde: Ein Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet und eine Änderung des Grundgesetzes diskutiert. Durch die morgige Verhandlung erhofft man sich auch hierfür an Klarheit zu gewinnen. Teilweise wird jedoch bezweifelt, ob sich das nordrhein-westfälische Landesgesetz mit dem geplanten Bundesgesetz vergleichen lässt: Das „zusammengeschusterte Landesgesetz“ könne mit dem bürgerfreundlicheren Bundesgesetz nicht in einen Topf geworfen werden.
Immerhin kann aber eine Stellungnahme der Verfassungshüter über eine grundsätzliche Vereinbarkeit der Online-Durchsuchung mit dem Grundgesetz, bzw. wie eine verfassungsmässige Ausgestaltung aussehen könnte, erwartet werden.
Umstritten ist die Online-Durchsuchung jedoch nicht nur in ihren gesetzlich bereits fixierten Fassungen: Fraglich ist auch, wie sie technisch umgesetzt werden kann und ob sie überhaupt zu größerer Sicherheit beitragen kann.
Zu den Hintergründen:
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
„Verfassungsbeschwerde gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz“ (Telemedicus).
„Online-Durchsuchungen: Bleiben die Gedanken frei?“ (Telemedicus).
„Trojaner in Karlsruhe“ (SZ).