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GEMA vs. YouTube: Nächste Runde eingeläutet

Die GEMA hat heute im Streit gegen YouTube Berufung eingelegt. Gegenstand der Berufung ist das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg. YouTube wurde hierin verpflichtet, durch Vorkehrungen einen zukünftigen Upload der streitgegenständlichen GEMA-Werke zu verhindern. Als Täter haftet das Video-Portal bislang nicht. Ziel der Verwertungsgesellschaft ist laut ihrer Pressemitteilung:

… dass YouTube die Nutzung dieser Werke auf der Video-Plattform in Deutschland generell unterlässt. Denn: YouTube lehnt zwar jegliche rechtliche Verantwortung für in seinem Dienst angebotene Inhalte ab, erzielt zugleich jedoch erheblichen finanziellen Profit mit der Vermarktung der nutzergenerierten Inhalte.

Die Google-Tochter zögert aber nicht: Betroffen von den ihr aufgelegten Prüfpflichten geht diese nun ebenso in die Berufung. Da die bisherigen Lizenzverhandlungen erfolglos blieben, ist mit einer zeitnahen Lösung nicht zu rechnen.

Zum Bericht bei heise.de.
Telemedicus zum erstinstanzlichem Urteil.

, Telemedicus v. 21.05.2012, https://tlmd.in/a/2297

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