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GEMA-Streit: Keine Musikvideos für deutsche Youtube-Nutzer

Ab heute zeigt Youtube deutschen Nutzern keine Musikvideos mehr. Grund ist der ausgelaufene Lizenzvertrag mit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA. Im Jahr 2007 hatte sich Youtube mit der GEMA – nach zähen Verhandlungen – auf pauschale Lizenzzahlungen für Musikvideos geeinigt. Allerdings war dieser Vertrag bis zum 31. März 2009 befristet. Und die Verhandlungen für einen Anschlussvertrag sind ins Stocken geraten. Während sich Youtube weiterhin an einer Einigung interessiert zeigt, hat die GEMA die Verhandlungen derzeit für gescheitert erklärt.
Streit um angemessene Vergütung

Nach Ansicht von Youtube-Betreiber Google sind die neuen Lizenzforderungen der deutschen Verwertungsgesellschaft deutlich zu hoch. Patrick Walker, Youtube-Direktor für Videopartnerschaften in Europa führt dazu aus:

„So liegt der veröffentlichte GEMA-Tarif mehr als fünfzig Mal über dem, was die vergleichbare Verwertungsgesellschaft ‚PRS for Music‘ vor einigen Wochen von uns in Großbritannien gefordert hat. Und schon die PRS-Forderung überstieg eindeutig das für uns wirtschaftlich Tragbare. Übertragen auf den Kauf einer CD würde dies bedeuten, dass ein Musikliebhaber in Deutschland für eine herkömmliche CD mehr als 500 Euro zahlen müsste.“

Über das aktuelle Vertragsangebot der GEMA herrscht Unklarheit. Nach Angaben von Youtube verlangt die GEMA eine Lizenzgebühr in Höhe von 12 Cent je Videoabruf. Die GEMA hingegen bestreitet diese Forderung und erklärte unterdessen, dass ihr erstes unverhandeltes Angebot gegenüber Youtube bei einem Cent pro Stream liege. Doch auch dieses Angebot ist für die Google-Tochter Youtube derzeit unakzeptabel. Denn nach Aussage des Google-Pressesprechers Kay Oberbeck würden damit bei jedem Abspielen eines Videos Verluste eingefahren werden.

Der Betrag von 12 Cent entspricht dem derzeitigen „Listenpreis“ der GEMA für Musikvideo-on-Demand-Nutzungen bis zu einer Spieldauer von fünf Minuten. Das von der GEMA nach eigenen Angaben unterbreitete Angebot in Höhe von einem Cent dürfte somit schon ein individuelles Angebot für Youtube sein.

Für eine solche nutzungsbasierte Abrechnung sind allerdings Erhebungen über die tatsächliche Nutzungsvorgänge notwendig. Dies führt zum zweiten großen Streitpunkt zwischen der GEMA und Youtube, der Transparenz über Nutzungsvorgänge.

Streit um mehr Transparenz

Neben dem Preis ist das Thema Transparenz auf beiden Seiten ein umkämpfter Punkt. Offizieller Grund für das Scheitern der Verhandlungen ist laut GEMA vor allem die bislang fehlende Bereitschaft Youtubes, die Nutzungsdaten hinsichtlich des GEMA-Repertoires und die damit erzielten Einnahmen offenzulegen. Youtube beabsichtigt weiterhin die Zahlung von pauschal festgelegten Lizenzgebühren. Das Unternehmen weigert sich daher, Zahlen über die tatsächliche Nutzung des GEMA-Repertoires und weiterer damit erzielter Einnahmen vorzulegen. Die GEMA lehnt jedoch ein weiteres Festhalten an einer Pauschalregelung entschieden ab und will zum Zwecke einer angemessenen Vergütung Nutzungszahlen sehen:

„Angeboten wird von YouTube nur eine Verlängerung des Vertrags auf Basis einer Pauschalzahlung ohne ausreichende Informationen zu den genutzten Musikwerken und der Anzahl der Streams. Das lehnt die GEMA ab, da es nicht möglich ist, ohne diese Angaben die Angemessenheit der Vergütung zu beurteilen und die Vergütung zielgerichtet an die Urheber und Musikverlage weiterzuleiten. “

Von Youtube wird in den Verhandlungen ebenfalls mangelnde Transparenz kritisiert, allerdings auf Seiten der GEMA. Denn bislang soll die GEMA Forderungen von Youtube, eine Gesamtliste ihres Repertoires vorzulegen, nicht nachgekommen sein. Die GEMA bestreitet dies indes. Jedenfalls macht Youtube seinerseits die Vorlage dieser Liste derzeit zur Bedingung für den Einstieg in weitere Verhandlungen. Der Hintergrund dafür ist, dass Youtube derzeit davon ausgeht, dass die GEMA für einen beachtlichen Teil der von der Google-Tochter öffentlich zugänglich gemachten Werke gar nicht wahrnehmungsberechtigt ist.

Festgefahrende Verhandlungen – Ausgang offen

Die Verhandlungen scheinen an diesem Punkt festgefahren zu sein. Das scheint neben ökonomischen Gründen auch an der Polemisierung dieses Streits liegen. Das zeigt auch die aktuelle Pressemeldung der GEMA zur Causa Youtube:

Auch deutsche Urheber sind verärgert und kritisieren das Geschäftsgebaren von YouTube. Der Komponist Prof. Dr. Enjott Schneider über die aktuelle Online-Diskussion: „Ein Glück, dass es in diesem Tal voller Flatrate-Kultur und Flatrate-Hirnen die GEMA gibt, sonst wäre ein Urheber verraten und verkauft!“

Prof. Dr. Enjott Schneider ist Mitglied des GEMA-Aufsichtsrats.

In Großbritannien hat Youtube im Übrigen wegen eines ähnlichen Lizenzstreits mit der dortigen Verwertungsgesellschaft PRS ebenfalls den Zugriff auf Musikvideos gesperrt. Und auch hier zeichnet sich momentan noch keine Lösung im Streit zwischen den Rechteinhabern und Youtube ab.

Losgelöst von den derzeitigen Verhandlungen stellen Urheberrechtler die Wirksamkeit der derzeit von Youtube angewendeten Lizenzierungsmodelle in Frage.

Über das weitere Vorgehen von Youtube und der GEMA in dieser Angelegenheit ist derzeit nichts bekannt. Es bleibt abzuwarten, ob und wann die Parteien sich wieder zu Verhandlungen zusammenfinden. Solange jedenfalls wird wohl der Zugang zu Musikvideos für deutsche Nutzer weiterhin gesperrt bleiben, so Youtube-Manager Walker:

„Wir müssen die Musikvideos allein schon aus Gründen der Vorsicht blockien, weil zunächst einmal der Gema-Tarif im Raum steht und sich dadurch nicht tragbare wirtschaftliche Risiken ergeben.“

Pressemitteilung der GEMA zum Streit mit Youtube.

Der Google Blog zum Streit mit der GEMA.

, Telemedicus v. 01.04.2009, https://tlmd.in/a/1233

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