Einem aktuellen Bericht des Handelsblattes zufolge beabsichtigt die Verwertungsgesellschaft GEMA ihre derzeit geltenden Tarife für Konzerte drastisch zu erhöhen. Im Einzelnen wird von einer Steigerung von bis zu 600% gesprochen. Darüber hinaus plant die GEMA offenbar auch bei Merchandising-Artikeln künftig kräftig mitzukassieren. Die Münchener Verwertungsgesellschaft soll bereits sämtliche Alt-Verträge mit Konzertveranstaltern gekündigt haben.
Die GEMA nimmt – neben den Tonträgerrechten – auch die Aufführungsrechte für ihre Mitglieder wahr. Der Verband der Konzertveranstalter (IdKv) läuft gegen die nun geplanten Erhöhungen Sturm und spricht in diesem Zusammenhang offen von „Wucher“. Nach Berechnungen des Branchenverbandes würde die Tariferhöhung das bisher eh schon relativ hohe Preisniveau bei Konzertkarten weiter nach oben treiben. Denn beispielsweise für ein Konzert mit einem Kartenpreis von 45 Euro und 5000 Fans könnten demnach statt bislang 3.369,60 Euro GEMA-Anteil zukünftig Zahlungen an die GEMA in Höhe von etwa 18.000 Euro fällig werden.
Durch die seit Jahren absinkenden Einnahmen aus CD-Verkäufen sieht sich die GEMA schon lange in Bedrängnis. Da liegt der Versuch nahe, die dortigen Verluste durch erhöhte Konzerttarife auszugleichen. Letztlich machen die Tonträgerhersteller – die auch zunehmend nur noch an den Konzerten verdienen – der GEMA dieses Geschäftsmodell erfolgreich vor.
In einer Stellungnahme zu den Berichten über ihre geplanten Tariferhöhungen wiegelt die GEMA ab:
„[…] Die GEMA strebt eine Anhebung der Vergütungen auf ein Niveau von 10 % (für Verbandsmitglieder 8%) der Bezugsgröße (Bruttoeinnahmen) in einem Zeitraum von 6 Jahren an. Die Erhöhungen wird durch die stufenweise Erhöhung in den ersten Jahren bewusst moderat gehalten, damit sich die Konzertveranstalter auf die neuen Tarife einstellen können. […] Die GEMA hält die derzeitige Höhe der Konzerttarife für unangemessen niedrig. […]“
Zu den in Rede stehenden Plänen, dass zukünftig bei Konzerten auch 10% der Merchandising-Einnahmen der GEMA zufließen sollen, äußerte sich die Verwertungsgesellschaft bislang nicht.
Nach Informationen des Handelsblattes haben die Konzertveranstalter bereits die zuständige Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) angerufen (§§ 14 ff. UrhWahrnG). Es wird aber aufgrund der festgefahrenen Positionen damit gerechnet, dass eine Klärung vor den ordentlichen Zivilgerichten wohl unausweichlich sein wird.
Bericht des Handelsblattes zur geplanten Tariferhöhung der GEMA.