Wie vergangene Woche bekannt wurde, haben sich die GEMA und YouTube über Lizenzen geeinigt: Die Nutzer dürfen in ihren Beiträgen auf musikalische Werke aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft zurückgreifen. Damit sollen massenhafte Urheberrechtsverletzungen für den deutschen Auftritt der Videoplattform verhindert werden. Die Erlaubnis deckt jedoch nicht alle Verwendungsformen ab: Nur wer die Lieder selber nachspielt ist auf der sicheren Seite. Laufen sie jedoch als Original im Hintergrund ab, reichen die GEMA-Lizenzen nicht aus. Dann sind nämlich zusätzlich die Leistungsschutzrechte der Interpreten betroffen. Diese werden aber von der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) wahrgenommen. Die GEMA verwaltet lediglich die Urheberrechte der Komponisten und Textdichter, berichtet das Urheberrechts-Portal iRights.