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GEMA gegen Musikpiraten: Streit um ein Pseudonym

GEMA, Piraten, Creative Commons und der Streit um ein Pseudonym – gibt es bessere Zutaten für eine gesalzene Suppe vor Gericht? Tatsächlich geht die GEMA gegen die Musikpiraten e.V. vor: Auf einer CD der Musikpiraten ist nicht geklärt, wer hinter einem der Titel steckt. Die Musikpiraten haben nicht bewiesen, dass der Titel lizenzfrei ist, meint die GEMA – und hat Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt eingereicht (Az. 32 C 1286/12 (48)). Es könnte um mehr gehen als um die geforderten 68 Euro.

FreeMixter – alles Creative Commons?

Mehr Musik unter freier Lizenz: Dieses Ziel haben sich die Musikpiraten auf die Flagge geschrieben. Unter dem Motto „FreeMixter“ ist eine Compilation erschienen, die ausschließlich aus Stücken mit CC-Lizenz besteht. Diese Compilation haben die Musikpiraten als CD herausgebracht.

Wer eine CD pressen (lassen) will, muss zuvor klären, wie es um die Rechte am Material steht. Sind Stücke darunter, die ein GEMA-Mitglied komponiert hat, muss das Presswerk eine GEMA-Abgabe entrichten. Befindet sich hingegen kein GEMA-relevantes Material auf der CD, muss die GEMA das Presswerk von der Abgabepflicht befreien. In jedem Fall ist die GEMA im Spiel, bevor das Presswerk loslegen kann.

Wer steckt hinter Texas Radio?

Bei der „FreeMixter“-CD schien der Fall eindeutig: keine GEMA-pflichtigen Titel; alles Creative Commons, so die Musikpiraten. Ein Song der CD stammt von der Band „Texas Radio“ und wurde schon 2010 unter CC veröffentlicht. Die Musiker wollten ihre bürgerliche Namen aber nicht preisgeben. Damit konnten die Musikpiraten gegenüber der GEMA nicht nachweisen, dass „Texas Radio“ nicht Mitglieder der Verwertungsgesellschaft sind.

So sah es zumindest die GEMA und gab den Titel nicht frei: Weil sie das Weltrepertoire an Musik vertritt, muss im Zweifel stets der Nutzer des Musikstücks den Beweis erbringen, dass es GEMA-frei ist. Die sogenannte GEMA-Vermutung wurde schon früher höchstrichterlich bestätigt. Dass die GEMA nicht überprüfen kann, wer hinter einem Pseudonym steckt, weist Christian Hufgard als Vorsitzender der Musikpiraten e.V. zurück:

„Bereits bei der Anmeldung können Urheber ein Pseudonym angeben, das für die so genannten Einzeichnungen verwendet wird. Wenn ein Pseudonym nicht in Datenbank der GEMA gefunden werden kann, dann darf sie dafür auch kein Geld verlangen.“

Das ist durchaus schlüssig.

GEMA-Vermutung: Kommt hier vielleicht ein Stein ins Rollen?

Freie Lizenzen sind ein flexibles Instrument für Kreative, die ihre Inhalte im Netz zu streuen möchten. Dieses Modell wird verstärkt in die Musiklandschaft einziehen – zumindest in der Independent-Szene. Je mehr lizenzfreie Musik existiert, desto schwächer wird das faktische Monopol der GEMA. Der Streit könnte nun an der jahrzehntealten GEMA-Vermutung kratzen. Die haben sich die Musikpiraten schon zuvor vorgeknöpft.

Hufgard gibt sich jedenfalls siegesgewiss:

„Ich gehe davon aus, dass das Gericht diese Forderung der GEMA um die Ohren hauen wird.“

Zur Meldung der Musikpiraten.

, Telemedicus v. 27.06.2012, https://tlmd.in/a/2351

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