Vergangene Woche war auf Telemedicus ein Artikel von mir über den Vorschlag von Holznagel/Schumacher erschienen, eine „Freiheit der Internetdienste” einzuführen. Auf dem Blog des ITM Münster, Digital Constitution, ist jetzt hierzu eine Replik erschienen.
Kürzlich haben sich sowohl Simon Möller von Telemedicus als auch Prof. Degenhart (Uni Leipzig) kritisch mit unserem Vorschlag einer “Freiheit der Internetdienste” auseinandergesetzt. Simon Möllers Kommentar ist unter dem Titel Holznagel/Schumacher: “Freiheit der Internetdienste” auf Telemedicus erschienen, Christoph Degenhart hat sich in dem Beitrag Verfassungsfragen der Internet-Kommunikation für die Fachzeitschrift Computer und Recht (CR 2011, S. 231-237) damit befasst. Beide Autoren bewerten den Vorschlag skeptisch – wobei Möllers Kritik nicht so grundlegend ist wie die von Degenhart. Wir möchten an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und auf die kritisierten Punkte replizieren.
Eine Erwiderung von mir findet sich in den Kommentaren dort.
Zum Artikel „Replik auf Christoph Degenhart und Simon Möller” auf Digital Constitution.