Telemedicus

, von

Freie Urteilsdatenbank für Bayern?

Dass es bisweilen schwierig und kostspielig sein kann, an Gerichtsentscheidungen zu kommen, haben wir bei Telemedicus schon einmal berichtet. Ein besonders negatives Beispiel ist in diesem Zusammenhang das Land Bayern: Anders als viele andere Bundesländer veröffentlicht Bayern seine Gerichtsurteile nicht frei, sondern kostenpflichtig über Juris.

Das könnte sich jedoch bald ändern: Vier SPD-Abgeordnete haben einen Antrag in den bayerischen Landtag eingebracht, mit dem sie die Landesregierung auffordern, eine freie Urteilsdatenbank für Bayern in die Wege zu leiten.
Aus dem Antrag:

„Die Pflicht zur Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen folgt aus dem Rechtsstaatsgebot, der Justizgewährleistungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen kommt eine der Verkündung von Rechtsnormen vergleichbare Bedeutung zu.

Die meisten Bundesländer haben deshalb bereits frei im Internet zugängliche Rechtsprechungsdatenbanken geschaffen. In dem Bürgerservice „Bayern-Recht Online“ werden zwar alle bayerischen Gesetze und Verordnungen kostenlos im Netz zur Verfügung gestellt, doch fehlt es bislang an einer bayerischen Rechtsprechungsdatenbank.

Neben Fachverlagen und kommerziell betriebenen Datenbanken befassen sich auch gemeinnützige Organisationen mit der Veröffentlichung von juristischen Fachaufsätzen und Gerichtsentscheidungen. Diese Organisationen sind auf die kostenlose Überlassung veröffentlichungswürdiger Entscheidungen der Gerichte angewiesen. Die meisten deutschen Obergerichte stellen diesen Organisationen die entsprechenden Entscheidungen kostenlos digital zur Verfügung. In Bayern wird diese Praxis nur beim OLG Nürnberg angewandt. Die OLG’s München und Bamberg und der BayVerwGH lehnen die kostenlose digitale Überlassung von Entscheidungen bislang unter Hinweis auf kostenrechtliche Vorschriften ab.

Zwar steht den Gerichtsverwaltungen bei der kostenlosen Bereitstellung von Entscheidungen ein eigener Ermessensspielraum zu, doch sollte angesichts des hohen verfassungsrechtlichen Rangs der Zugänglichkeit gerichtlicher Entscheidungen bei den bayerischen Gerichten eine einheitliche Handhabung des Inhalts angestrebt werden, dass sämtliche veröffentlichungswürdigen Entscheidungen auf Antrag grundsätzlich kostenlos digital an nicht kommerzielle Organisationen zur Aufnahme in deren eigene Datenbanken überlassen werden.”

Der vollständige Antrag, Drucksache 16/9784.

„Wirtschaftsgut Gerichtsurteil” bei Telemedicus.

Danke an Benjamin Bremert von OpenJur für den Hinweis.

, Telemedicus v. 26.10.2011, https://tlmd.in/a/2099

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory