Als im Ersten Weltkrieg immer mehr portable, benutzbare Funkgeräte an allen Fronten zum Einsatz kamen, wurde das Abhören des gegnerischen Funkverkehrs innerhalb kürzester Zeit üblich. Schnell folgte die Einführung und sukzessive Verbesserung von Verschleierungs- und Verschlüsselungsmethoden, um dem Gegner das Mitlauschen zu verleiden. Was sich damit nicht unterbinden ließ, war die Auswertung von Ort, Zeit und Art der Funksprüche. Schnell lernte man, aus systematischen Notizen Informationen über den Gegner, die Anzahl seiner Truppen und ihre Aufstellung zu gewinnen. Die Verkehrsdatenanalyse war geboren.
Exzellent geschriebene Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung bei FAZ.NET. Autor ist Frank Rieger, Sprecher des CCC. Das BVerfG wird am 2. März sein Urteil der Vorratsdatenspeicherung verkünden. Vermutlich ist daher die Entscheidung intern zwischen den Richtern schon gefallen und im Moment entstehen die Begründungen.