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Forenhaftung: meinprof.de gewinnt vor LG Berlin

Dem Betreiber von Meinungsforen im Internet obliegt keine Vorab-Prüfungspflicht von Beiträgen. Das entschied das LG Berlin Ende letzten Monats. Der Streit entfachte an kritischen Äußerungen auf der Bewertungsplattform für Professoren meinprof.de. Ein Dozent mahnte die Plattformbetreiber ab, weil dort angeblich persönlichkeitsrechtsverletzende Bewertungen veröffentlicht wurden. Diese hatten jedoch die Inhalte unmittelbar nach Kenntnisnahme entfernt.

In zweiter Instanz gab das LG Berlin den Plattformbetreibern nun Recht: Forenbetreiber haften erst ab Kenntnis rechtswidriger Beiträge. Darüber hinaus müssten sich insbesondere Hochschuldozenten in ihrer Funktion eine kritische Auseinandersetzung gefallen lassen. Kritische Kommentare dürften nicht durch eine pauschale Unterlassungserklärung verhindert werden.

Erst vor wenigen Wochen hatte das LG Hamburg mit seinem „Supernature-Urteil“ insbesondere im Internet für Furore gesorgt, als es entschied, dass Forenbetreiber auch für fremde Inhalte haften, wenn sie sich nicht konkret von rechtswidrigen Inhalten distanzieren. Das Urteil des LG Berlin dürfte damit wieder etwas für Ruhe sorgen. Denn das Gericht schloss sich der bisher wohl herrschenden Rechtsprechung an.

Das Urteil liegt jedoch noch nicht im Volltext vor.

Pressemeldung bei Meinprof.de.

Seminararbeit zu Forenhaftung.

Simon Möller kritisch zur Haftung für Inhalte Dritter.

, Telemedicus v. 04.06.2007, https://tlmd.in/a/241

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