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„Focus Schule“ klagt gegen Baden-Württemberg auf Auskunft

Das Magazin „Focus Schule“ hat beim VG Stuttgart Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht (Aktenzeichen: 1 K 943/09). Die Zeitschrift fordert vom Kultusministerium Auskunft über die durchschnittlichen Abschlussnoten sowie die Durchfallquoten der Gymnasien aus den Jahren 2006 bis 2008 und stützt sich dabei auf den presserechtlichen Informationsanspruch.
Ferner interessiert sich das Magazin für die Abbrecherquoten für alle auf der Grundschule aufbauenden Schulen des Schuljahres 2007/2008. Das Kultusministerium lehnt die Auskunftserteilung jedoch ab: Die Redaktion habe Zahlen zu jeder einzelnen Schule angefordert. Diese Auskünfte zu erstellen, wäre mit einem viel zu hohem Aufwand verbunden. Focus-Chef Helmut Markwort hält dem entgegen:

„Die Bürger unseres Landes zahlen Steuern, mit denen unser Bildungssystem finanziert wird. Sie haben einen Anspruch auf Information und Transparenz. Andere Bundesländer haben unsere Recherche unbürokratisch beantwortet (…). Der presserechtlich gewährleistete Informationsanspruch wäre geradezu entwertet, wenn eine Behörde auf diese Weise entscheiden könnte, welche Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden und welche nicht. FOCUS-SCHULE geht es im Interesse der Eltern und Steuerzahler um Transparenz im Bildungssystem. Wir möchten ausdrücklich keine personenbezogenen Daten erheben, sondern nur allgemeine Angaben zu den Schulen des Landes ermitteln“.

Zur Meldung bei Focus Online.

, Telemedicus v. 08.04.2009, https://tlmd.in/a/1244

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