Seit Freitag streiten sich der Musikkonzern EMI und die Online-Verkaufsplattform ReDigi in den USA um die Rechtsmäßigkeit des Verkaufs von „gebrauchten“ Musikdateien. Die entscheidende Frage wird sein, ob ReDigi die sog. „first-sales-doctrine”, das amerikanische Pendant zum Erschöpfungsgrundsatz des deutschen Urheberrechts, auf seiner Seite hat. Die Entscheidung könnte ein Vorgeschmack auf den Umgang mit „gebrauchten“ Audiodateien innerhalb der EU sein.
Urheberrecht.org berichtet zu diesem Rechtsstreit, der an den „Usedsoft-Fall“ erinnert:
„Wie die »BBC« berichtet, ist EMI der Ansicht, dass digitale Werke nur durch die Anfertigung von Kopien weiterverkauft werden können. Es bestehe keine Gewissheit, dass die »Ersterwerbsdatei« wirklich gelöscht würde. Der Musikkonzern fordert eine Strafzahlung von 150.000,- US-Dollar für jeden über die Plattform weiterverkauften Song.”
Zur Nachricht auf urheberrecht.org.
Telemedicus zum UsedSoft-Urteil des EuGH.
Telemedicus zum Erschöpfungsgrundsatz bei Lizenzen.