RA Solmecke von der Kanzlei Wilde&Beuger hat eine „Musterklageerwiderung” für Filesharing-Fälle entworfen und unter Creative Commons-Lizenz (BY 3.0) freigegeben. Die Klageerwiderung muss auf jeden Einzelfall noch angepasst werden und kann nicht als Textbaustein verwendet werden. Sie kann aber für die Vertretung in Filesharing-Fällen eine Hilfe sein. Wer in einem Filesharing-Fall die Beklagtenseite vertritt und nach neuen Ansätzen sucht, der wird hier mit einiger Sicherheit fündig werden.