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Filesharing: Gericht beschränkt Streitwert auf 1.000 Euro

Das Amtsgericht Hamburg hat in einem Verfahren wegen (privaten) Filesharings den Streitwert auf 1.000 Euro beschränkt. Dies geht aus dem Montag veröffentlichten Hinweisbeschluss vom 24.07.2013 hervor. Das Gericht argumentierte, Rechtsverletzungen im privaten Umfeld wögen weit weniger schwer als solche, die zu gewerblichen Zwecken erfolgten. Entsprechend seien die hier sonst üblichen Streitwerte von bis zu 10.000 Euro deutlich zu hoch. In der Rechtsprechung ist diese Tendenz neu, kommt aber nicht völlig unerwartet. Das Gericht orientiert sich dabei an dem im Juli vom Bundestag beschlossenen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Dieses sieht eine Deckelung der Abmahngebühren für Anwälte auf 150 € vor. Die Verbraucherzentrale Hamburg erhofft sich hierauf, dass wenigstens in Bezug auf die Anwaltskosten den „unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie Einhalt geboten” wird.
Zur Meldung auf golem.de.
Zum Hinweisbeschluss auf vzhh.de.

, Telemedicus v. 21.08.2013, https://tlmd.in/a/2624

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