Filesharing ist ein Dorn im Auge der Musikindustrie. Doch die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen ist nicht einfach. In der Regel muss erst eine Strafanzeige erstattet werden, um über die Staatsanwaltschaft an die entsprechenden Nutzerdaten zu einer IP-Adresse zu gelangen. Allerdings kann dieses Vorgehen unverhältnismäßig sein, wie das AG Offenburg kürzlich feststellte.
Was dieses Urteil für Musikindustrie und Filesharer bedeutet und welche Änderungen der Gesetzgeber in dieser Richtung plant, erklären RA Christian Solmecke und Laura Dierking im aktuellen J!Cast.